Soziale Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge sowie soziale Arbeit der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit in Teltow Referenznummer der Bekanntmachung: 61-2021 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge sowie soziale Arbeit der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit in Teltow
Schwerpunkte der zu erbringenden Leistung sind die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit und die Koordination der Gemeinschaftsunterkunft.
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Objekt Gemeinschaftsunterkunft Teltow, Potsdamer Str. 5
Für die soziale Beratung und Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft Teltow, Potsdamer Str. 5 sucht der Auftraggeber
1 VZÄ Heimleiter inkl. Verwaltungsaufgaben
1,15 VZÄ HeimkoordinatorIn
3,2 VZÄ SozialarbeiterIn
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Soziale Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge sowie soziale Arbeit der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit in Teltow
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRZM4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]