Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Leiharbeitnehmern (Beleuchtung, Ausstattung, Produktionshilfen) Referenznummer der Bekanntmachung: VE 21.09.209
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Leiharbeitnehmern (Beleuchtung, Ausstattung, Produktionshilfen)
Abschluss von Rahmenverträgen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für die Bereiche Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik und Produktionshilfen.
Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losen, wobei das Los 1 Bühnentechnik in 2 Titel gegliedert ist - Titel 1 AÜG und Titel 2 Optional Werkvertrag.
Im Los 1 werden Titel 1 und Titel 2 nur zusammen an einen Bieter vergeben.
Rahmenvertrag Leistungen Bühnentechnik - Titel 1: AÜG - Titel 2: Optional Werkvertrag
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin Die Leistungen des Auftragnehmers sind in Berlin und im Land Brandenburg zu erbringen, in seltenen Fällen außerhalb des Sendegebiets des rbb.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages im Titel 1 ist die die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für den Bereich Ausstattung Bühne/Studio/Open Air.
Der Titel 2 (Optional) beinhaltet die die Erstellung von Bühnenaufbauten und - dekorationen im Rahmen eines Werkvertrages.
Es werden alle Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die Auswahlkriterien erfüllen.
- Erlaubnis gemäß § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Nachweis von mindestens 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die Referenzen sind hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, soweit die Leistungen im Bereich der Film- oder Fernsehproduktion erbracht wurden und mindestens 3 Mitarbeiter die Leistung vor Ort erbracht haben.
Rahmenvertrag Leistungen Beleuchtungstechnik (AÜG)
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin Die Leistungen des Auftragnehmers sind in Berlin und im Land Brandenburg zu erbringen, in seltenen Fällen außerhalb des Sendegebiets des rbb.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für den Bereich Beleuchtung Bühne/Studio/Open Air.
Es werden alle Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die Auswahlkriterien erfüllen.
- Erlaubnis gemäß § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Nachweis von mindestens 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die Referenzen sind hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, soweit die Leistungen im Bereich der Film- oder Fernsehproduktion erbracht wurden und mindestens 3 Mitarbeiter die Leistung vor Ort erbracht haben.
Rahmenvertrag Hilfskräfte Produktion (AÜG)
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin Die Leistungen des Auftragnehmers sind in Berlin und im Land Brandenburg zu erbringen, in seltenen Fällen außerhalb des Sendegebiets des rbb.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für Hilfskräfte Produktion.
Die Leistungen des Auftragnehmers sollen dazu dienen, den rbb bei der Durchführung von Veranstaltungen oder Fernsehproduktionen im Studio, im Saal oder bei Außenübertragungen zu unterstützen.
Es werden alle Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die Auswahlkriterien erfüllen.
- Erlaubnis gemäß § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Nachweis von mindestens 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die Referenzen sind hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, soweit die Leistungen im Bereich der Film- oder Fernsehproduktion erbracht wurden und mindestens 3 Mitarbeiter die Leistung vor Ort erbracht haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erlaubnis gemäß § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung. Die Vorlage der Eigenerklärung ist eine Mindestbedingung.
Nachweis über bestehende Versicherungen gemäß den Forderungen in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Nachweis von mindestens 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die Referenzen sind hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, soweit die Leistungen im Bereich der Film- oder Fernsehproduktion erbracht wurden und mindestens 3 Mitarbeiter die Leistung vor Ort erbracht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJRLGS/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur
Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen
Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine
Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die
Vergabeplattform beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJRLGS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]