Konditionierung Scheibe-See Referenznummer der Bekanntmachung: 2204300130
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konditionierung Scheibe-See
Zur Reduzierung der Rückversauerung des bereits initialneutralisierten Scheibe-Sees ist eine Konditionierung des Sees mittels einer mobilen Konditionierungsanlage (kleines Sanierungsschiff) in der Herbstzirkulation 2021 notwendig. Dabei sind ca. 3.000 t vorzugsweise Kalksteinmehl als Suspension in den See auf vorgegebenen Fahrtrouten einzubringen. Der See verfügt über keinerlei Hafen, Anleger, Kranaufstellfläche. Genehmigungsrechtlich dürfen auch keine derartigen Anlagen, auch temporär, errichtet werden. Es sind die vorhandenen natürlichen Gegebenheiten zu nutzen.
Die Eintragsmengen, Fahrtrouten und Monitoringergebnisse sind zu erfassen, zu überwachen und zu dokumentieren. Neben einschlägigen Gesetzen und Vorschriften sind insbesondere die Anforderungen des Bergrechtes einzuhalten.
Hoyerswerda
An- und Abtransport, Bereitstellung mobiler Wasserbehandlungsanlage (kleines Sanierungsschiff) inklusive dazu erforderlicher Anlagen, Lieferung, Beladen Schiff und Einbringen von ca. 3.000 t Kalksteinmehl in den Scheibe-See, Durchführung und Dokumentation des begleitenden georeferenzierten Monitorings
LMBV-Vergabenummer der Bekanntmachung 2204300130
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV beträgt die Angebotsfrist 15 Tage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konditionierung Scheibe-See
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise innerhalb geotechnischer Sicherheitslinien.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Die wasserrechtliche Genehmigung wird bei Auftragsausführung vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Land: Deutschland