Herstellung und Lieferung eines Sinkkastenreinigers Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021/EWP-WN-AWN
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung eines Sinkkastenreinigers
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH ist mit der Reinigung von ca. 17.000 Straßenabläufen pro Jahr beauftragt. Das ausgeschriebene Fahrzeug soll zum Nassreinigen der Straßenabläufe eingesetzt werden.
Energie und Wasser Potsdam GmbH Steinstraße 101 14480 Potsdam
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH ist mit der Reinigung von ca. 17.000 Straßenabläufen pro Jahr beauftragt. Das ausgeschriebene Fahrzeug soll zum Nassreinigen der Straßenabläufe eingesetzt werden.
Das Fahrzeug ist mit einem ergonomischen und gesundheitsschonenden Low-Entry-Fahrerhaus auszustatten. Eine hydraulisch angetriebene Winde soll das Ziehen und Entleeren der Eimer im Straßenablauf erleichtern. Die Reinigung der Straßenabläufe soll vor dem Fahrzeug erfolgen. Relevanten Funktionen (Bedienelemente für die Hubwinde, den Hochdruck- und die Vakuumanlage und den Ausleger) für das Reinigen des Straßenablaufes sind von der Fernbedienung des Fahrzeugs aus steuerbar auszuführen, damit der Bediener den sicheren Arbeitsbereich vor dem Fahrzeug nicht verlassen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung eines Sinkkastenreinigers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAARZ5V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren richtet sich nach § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.