Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II - M 1.1 Schulgebäude in 15344 Strausberg - Los 12 Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 49/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II - M 1.1 Schulgebäude in 15344 Strausberg - Los 12 Malerarbeiten
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt soll umfassend hergerichtet und erweitert werden. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Los 12 Malerarbeiten
ca.4.400 m2 Spachtelung auf Bestandswänden Beton geputzt, einschl. Anstrich, ca. 200 m2 Anstrich auf Neubauwänden Beton geputzt, ca.2.100 m2 Wandflächen mit Gipskarton einschl. Spachtelung und Anstrich, ca. 1.900 m2 Anstricherneuerung einschl. Spachtelung an Bestandsdecken aus Beton-Fertigelementen, Anstrich an Decken ca. 220 m2 mit Gipskartonuntergründen, ca. 1.100 m2 Decken mit Gipslochplatten, ca.150 m2 Bodenbeschichtung, Anstrich an 90 Stück Türumfassungszargen aus Stahl, Anstricherneuerung an Untersichten, Wangen von Treppenläufen und Sockelleisten in vier Treppenhäusern mit jeweils zweiläufigen Treppenanlagen über jeweils vier Geschosse.
Schulcampus am Wäldchen Otto-Grotewohl-Ring 69 15344 Strausberg
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt soll umfassend hergerichtet und erweitert werden. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Los 12 Malerarbeiten
ca.4.400 m2 Spachtelung auf Bestandswänden Beton geputzt, einschl. Anstrich, ca. 200 m2 Anstrich auf Neubauwänden Beton geputzt, ca.2.100 m2 Wandflächen mit Gipskarton einschl. Spachtelung und Anstrich,
ca. 1.900 m2 Anstricherneuerung einschl. Spachtelung an Bestandsdecken aus Beton-Fertigelementen, Anstrich an Decken ca. 220 m2 mit Gipskartonuntergründen,
ca. 1.100 m2 Decken mit Gipslochplatten, ca.150 m2 Bodenbeschichtung, Anstrich an 90 Stück Türumfassungszargen aus Stahl, Anstricherneuerung an Untersichten, Wangen von Treppenläufen und Sockelleisten in vier Treppenhäusern mit jeweils zweiläufigen Treppenanlagen über jeweils vier Geschosse.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.malermeister-voss.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6RSTW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]