Erweiterung der wasserseitigen Hafenanlage im Hafen Königs Wusterhausen, Generalunternehmerleistungen Wasserbau und Gleisbau Referenznummer der Bekanntmachung: Inv. 04-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafenkw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der wasserseitigen Hafenanlage im Hafen Königs Wusterhausen, Generalunternehmerleistungen Wasserbau und Gleisbau
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau einer Kaianlage im Nordhafen des Hafens König Wusterhausen. Hierzu werden Bauleistungen (Gleis- und Wasserbau), teilweise in Verbindung mit Planungsleistungen, an einen Generalunternehmer ausgeschrieben.
Hafen Königs Wusterhausen 15711 Königs Wusterhausen
Die LUTRA GmbH betreibt das Güterverkehrszentrum am Schönefelder Kreuz, zu dem der Hafen Königs Wusterhausen gehört. Die Hafengesellschaft ist 100%iges Unternehmen der Stadt Königs Wusterhausen. Der Hafen Königs Wusterhausen befindet sich an der Einmündung des Nottekanals in die Dahme. Er gliedert sich aufgrund der Lage an der Aufgabelung des Gewässers in die Teile des Nord-, Ost- und Südhafens.
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Hafens Königs Wusterhausen soll die Kapazität für den Umschlag von Transportgütern erhöht werden. Auf der bestehenden Kaianlage im Nordhafen ab km 0,4+80 bis ca. km 1,4+12 soll ein zusätzliches Betriebsgleis errichtet werden.
Gegenstand dieser Ausschreibungen sind die erforderlichen Bau- sowie Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der alten Kaianlage sowie der Gleiserweiterung im laufenden Betrieb an einen Generalunternehmer. Dies umfasst u.a.:
- Neubau einer rückverankerten Uferspundwand auf ca. 530 m Länge
- Rückverankerung mit ca. 220 Verpressankern sowie 7 Rundstahlankern
- Anpassung eines Abdeckbleches inkl. Erhöhung der alten Uferspundwand auf ca. 250 m Länge
- Abbruch eines Stahlbetonkopfbalkens der alten Uferspundwand ca. 950 m³
- Hinterfüllung der neuen Uferspundwand ca. 2.800 m³
- Rückbau und Herstellung Oberflächenbefestigung inkl. Entwässerung
- Herstellung eines Gleises auf ca. 1.000 m Länge mit 5 Weichen
- Erstellung von zwei Gleiskreuzungen mit einer Kranbahn (inkl. Entwurfsplanung und Ausführungsplanung)
- Erstellung von zwei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen
Der Zuschlag ist für Anfang März 2022 beabsichtigt.
1.
Durchgeführt wird ein nicht offenes Verfahren nach Sektorenverordnung (SektVO) mit vorausgehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag bis zu dem unter IV 2.2 genannten Termin ausschließlich über die Vergabeplattform eingeht. Für den Teilnahmeantrag sind die Formblätter zu verwenden, die auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Abgabe des Teilnahmeantrags mittels E-Mail ist nicht zulässig. Welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag und dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den abrufbaren Vergabeunterlagen sowie dem Verfahrensbrief.
2.
Rückfragen zu dem Teilnahmeantrag bzw. den Formblättern sind ausschließlich über die unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle oder die Vergabeplattform zu stellen. Postalisch, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Weise an die Kontaktstelle gerichtete Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV. 2.2) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens sechs Werktage vor Ablauf der Frist bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle oder über die Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist. Gleiches gilt für Fragen zum Angebot, den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren innerhalb der Angebotsfrist. Diese sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote möglich ist.
3.
Bei den Teilnahmeanträgen wird zunächst geprüft, ob diese vollständig sind und die unter Ziff. III genannten Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllt sind. Ist der Teilnahmeantrag unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen zur Eignung fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der gesetzlichen Vorgaben (u.a. § 51 Abs. 2 SektVO) nachfordert oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird. Der Auftraggeber wird alle Unternehmen, die die Eignungskriterien und Mindestanforderungen nach Ziff. III erfüllen und die erforderlichen Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
4.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach den unter Ziff. II.2.5) genannten Zuschlagskriterien. Weitere Details hierzu finden sich in den Vergabeunterlagen (siehe insb. das Formblatt "Gewichtung der Zuschlagskriterien" wie auch die Anlage "Erläuterungen zu den Unterkriterien des Kriteriums "Technischer Wert""). Ist das Angebot unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der gesetzlichen Vorgaben (u.a. § 51 Abs. 2 SektVO) nachfordert oder der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausgeschlossen wird. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A.)
Grundsätzliches zu Ziff. III.1.1) bis III.1.3):
1.)
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle über die Vergabeplattform vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1) - Ziff. III.1.3) genannten Angaben zur Eignung und Nachweise/Formalitäten/Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft nachweisen und müssen mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
- sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind,
- ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und
- erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen). Dazu ist der Teilnahmeantrag zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer.
2.)
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis der Eignung gem. Ziff. III.1.1) bis III.1.3) für die zu vergebende Leistung
- durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und
- Beifügung aller geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise und Referenzen zum Teilnahmeantrag.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag
- die Formblätter 1 und 2 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und
- alle geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise und Referenzen
beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen der Ausschreibung entspricht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen und auftragsspezifischen Referenzen dem Angebot separat beizufügen.
Alle Formblätter sind erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Es wird ausdrücklich auf den Verfahrensbrief hingewiesen mit seinen weiteren Angaben und Erläuterungen.
B.)
Für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird verlangt:
1.) Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
3.) Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle
Die Nachweise, Erklärungen und Angaben für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist das Formblatt 2 zu verwenden.
A.)
Die Bieter haben für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit folgende Nachweise, Erklärungen und Angaben mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
1.) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personen-, und 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden
2.) Erklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
3.) Darstellung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020).
B.)
Geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Alternativ reicht auch die Erklärung eines geeigneten Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Zu 2) Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018) mit
- [Betrag gelöscht] EUR (netto) Gesamtumsatz sowie davon
- [Betrag gelöscht] EUR (netto) Fachgewerk Wasserbau
Zu 3) Anzugeben sind die durchschnittlich beschäftigten Bauoberleiter, Bauleiter und Poliere je Jahr. Folgende Mindestanforderungen sind hierbei zu erfüllen: Bauoberleiter: mind. 2, Bauleiter: mind. 5 und Poliere: mind. 5.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bietern als auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu führen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren und mit dem Formblatt 2 einzureichen. Gleiches gilt für die Beschäftigtenzahl von Bietergemeinschaften.
Die Nachweise, Erklärungen und Angaben für die Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt 2 zu verwenden.
III.1.3.a)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird für den Gleisbau gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren. Als vergleichbare Leistungen werden Bauleistungen im Gleisbau, unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, mit
- Bruttoauftragssumme: > 3,0 Mio. EUR
- Bauleistung über Errichtung von Gleisanlagen einschl. Weichenverbindungen
- Gleisanlage überfahrbar mit mindestens 2 Weichen
- Arbeiten wurden unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes durchgeführt
angesehen.
III.1.3.b)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird des Weiteren für den Wasserbau gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren. Als vergleichbare Leistungen werden Bauleistungen im Wasserbau mit
- Bruttoauftragssumme: > 4 Mio. EUR
- Bauleistung über Erstellung von Uferspundwänden mit Rückverankerung
- Länge der errichteten Uferspundwand: > 500 m
- Anzahl der eingesetzten Nachunternehmer: < 3 Unternehmen
- Baumaßnahme mit Umbau bzw. Errichtung auf einer Hafenanlage
- Arbeiten wurden unter Aufrechterhaltung des Hafenbetriebes durchgeführt
angesehen.
III.1.3.c)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird des Weiteren im Bau von Entwässerungsanlagen gefordert:
Angabe und Beschreibung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren. Als vergleichbare Leistungen werden Bauleistungen für Entwässerungsanlagen mit
- Bruttoauftragssumme: > 0,25 Mio. EUR
- Bauleistung über Erstellung von Entwässerungsanlagen von befestigten Oberflächen und Errichtung einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage
- Baumaßnahme muss im Zusammenhang mit dem Umbau bzw. Errichtung einer Hafenanlage stehen.
Geforderte Mindeststandards für Referenzen Gleisbau, Wasserbau und Entwässerungsanlagen (Ziffer III.1.3.a), III.1.3.b) und III.1.3.c)):
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen jeweils für Ziffer III.1.3.a), III.1.3.b) und III.1.3.c) innerhalb der letzten 5 Jahre (2016, 2017, 2018, 2019 und 2020). Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
Mit dem Nachweis der Referenzen sind folgende Angaben zu tätigen:
- Bezeichnung des Projekts,
- Beschreibung des Projektgegenstands (Umfang: Allgemein Beschreibung des Leistungsschwerpunkts und der durchgeführten Arbeiten des Bewerbers)
- Bruttoauftragssumme,
- Projektvolumen (Erforderliche Angaben: verbaute Tonnage Spundwände, Länge Gleisanlage, Umfang der Oberflächenentwässerung),
- Projektzeitraum (die VOB-Abnahme muss 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 oder 2021 stattgefunden haben),
- Eingebundene Nachunternehmer mit Gewerkszuordnung
- Auftraggeber einschl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer;
- ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine technische Leistungsfähigkeit der Eignung eines Dritten (oder anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft) bedienen will, sind die Nachweise nach Ziff. III.1.3) auch von dem Dritten vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist dem Angebot beizulegen.
Die Nachweise, Erklärungen und Angaben für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform einzureichen.
Vertragserfüllungsbürgschaft und Mängelgewährleistungsbürgschaft.
Der Auftrag wird nur an Bieter/Bietergemeinschaften vergeben, die sich gem. § 6 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz zur Zahlung eines Mindestentgelts verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Vergabestelle hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise in entsprechender Anwendung des § 51 SektVO nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung.
3. Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
4. Da es sich um eine elektronische Ausschreibung handelt, bitten wir zu beachten, dass Anfragen nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie über die vorgesehene Vergabeplattform eingehen. Postalisch, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Weise an die Kontaktstelle gerichtete Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Kommunikation hat ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg stattzufinden, um sicherzustellen, dass eine angemessene Verfahrensdokumentation zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Beantwortungen der Fragen werden auf der unter Ziff. I.3) bezeichneten Internetplattform veröffentlicht.
5. Zur Angebotskalkulation wird die Teilnahme an einer Ortsbegehung dringend empfohlen. Die Auftraggeberin wird diejenigen Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entsprechend zu einer Ortsbegehung einladen. Die Besichtigungen erfolgen zur Gewährleistung des Geheimwettbewerbs in Einzelterminen.
6. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrere Hauptangebote ist nicht zugelassen.
7. Für weitere Details zum Verfahren siehe ferner Ziff. II.2.14) dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbrief und die Ausschreibungsunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB9RKAM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de