Tanklöschfahrzeug TLF 4000 St für Brück Referenznummer der Bekanntmachung: V-21/0479
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brück
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-brueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tanklöschfahrzeug TLF 4000 St für Brück
Tanklöschfahrzeug TLF 4000 St
Amt Brück Ernst-Thälmann-Straße 59 14822 Brück
Lieferung eines TLF 4000 mit Staffelkabine an das Amt Brück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Iturri Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.iturri.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYH0H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de