Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: VB-21-359
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 215-565814)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg
Der Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfsmanagement entwickelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in der weitergehende Managementmaßnahmen geregelt sind.
Um Konflikte, die mit der Anwesenheit der Tierart Wolf zusammenhängen, frühzeitig zu erkennen und untersuchen zu können, gibt es im Land Brandenburg eine telefonische Hotline, über die Meldungen von Nutztierschäden, tot aufgefundenen, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen gemeldet werden können. Diese muss täglich besetzt sein.
Zur Betreuung der Wolfshotline gehören:
- Entgegennahme von Meldungen aus der Bevölkerung
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Erste Einschätzung des Geschehens
- Erstellung eines Vorabfrageprotokolls
- Übergabe an zuständigen Auftragnehmer
Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.
Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.
Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards
- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.
Hierzu gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder
- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Für die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Leistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR brutto ([Betrag gelöscht] EUR netto)
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR brutto ([Betrag gelöscht] EUR netto)
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR brutto ([Betrag gelöscht] EUR netto)
- Los 4: [Betrag gelöscht] EUR brutto ([Betrag gelöscht] EUR netto)
- Los 5: [Betrag gelöscht] EUR brutto ([Betrag gelöscht] EUR netto)
- Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR brutto ([Betrag gelöscht] EUR netto)
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwertes.