Microsoft-Enterprise Services (Performance Support) Referenznummer der Bekanntmachung: 17499_9571_V-20216855
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zit-bb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft-Enterprise Services (Performance Support)
Es soll ein Supportvertrag abgeschlossen werden, um die betriebene Microsoft-Infrastruktur auf Schwachstellen zu prüfen (Assessment bzw. Health-Check), zu optimieren und im Störungsfall die Unterstützung des Herstellers zu erhalten sowie neben dem Support auch die vom Hersteller bereitgestellten Software-Tools zu erhalten.
Potsdam
Performance Support
Enthalten On-demand Assessment
1 x On-Demand Assessment - Setup and Config Service
Enthalten On-demand Education
Enthalten Online Support Portal
Enthalten Performance Advisory Support Hours As-needed
3 x Performance Built-in Proactive Services - Generic
Enthalten Performance Problem Resolution Hours As-needed
Enthalten Performance Service Delivery Management
Enthalten Reactive Enabled Contacts
Enthalten Support Technology Advisor
Enthalten Webcasts As-Needed
1 x Offline Assessment Complex for SQL Server
1 x Offline Assessment for Active Directory
1 x Offline Assessment for Active Directory Security
1 x Offline Assessment for Exchange Server
1 x Active Directory Recovery Execution Service On-Premises
1 x Exchange Recovery Execution Service (ExRES) - Foundation
1 x System Center Configuration Manager: Recovery Execution Ser-vice
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Direktvergabe i. S. d. § 14 Abs. 4, Nr. 2 lit. b) und c) VgV
Der ZIT-BB ist maßgeblich verantwortlich für die IT - Infrastruktur der Landesbörden und Einrichtungen sowie für den Bereich der Polizei des Landes Brandenburg.
Die stabile und moderne IT ist für alle diese Kunden eine unverzichtbare Notwendigkeit. Die IT - Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit werden in hohem Maß eingefordert. Vielfach sind diese in SLA und in Verträgen hinterlegt. Verfügbarkeiten von teilweise 99,9 % für IT - Services und Applikationen wurden vereinbart. Fehlende oder fehlerhafte IT-Services führen beim Kunden zu erheblichen Einschränkungen bei der Bewältigung des Tagesgeschäftes. Teilweise wären Behörden / Einrichtungen ohne IT nicht arbeitsfähig, polizeiliche Einsatz-/ Fahndungs-/ und Auskunftssysteme nicht verfügbar oder notwendige Zuwendungszahlungen an berechtigte Empfänger (z.B.EU-Zahlstelle, Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pandemie (LAGV)) nicht leistbar etc.
Ebenso unverzichtbar für alle Kunden ist der Zugriff auf deren Daten. Der Verlust der Vertraulichkeit von Kundendaten (Behörden, polizeiliche personenbezogene Daten) hätte erhebliche negative Auswirkungen.
Die Auswahl eines Supportdienstleisters im Bereich Windows-Systeme für den ZIT-BB muss mithin der stetig steigenden technologieübergreifenden Komplexität sowie der zeitkritischen Reaktionsnotwendigkeit Rechnung tragen. Insbesondere im Störungsmanagement muss der Anforderung eines 24x7 unterstützenden Services für alle Technologien zwingend Rechnung getragen werden. Ein technischer Qualifikationsgrad auf Expertenebene bzw. dedizierte Cyber Response Teams ist Grundvoraussetzung für die Bewältigung von kritischsten Situationen.
Der Brandenburgische IT-Dienstleister ZIT-BB hält daher seit 2014 einen Software-Support-Vertrag mit dem Hersteller Microsoft (MS), um Supportleistungen für MS-Softwareprodukte zu beziehen. Dieser Vertrag wurde in der Vergangenheit jährlich verlängert, da MS für deren Supportmodell – zuletzt "Microsoft Unified Support“ - aktuell lediglich eine Laufzeit von einem Jahr vorsieht.
Im Vergleich zu anderen Dienstleistern hat MS als Hersteller Zugriff auf den Quellcode für die MS-Produkte (der ausschließlich in der Hand des Herstellers liegt). Lediglich über Schnittstellen (APIs) können Drittanbieter auf definierte Funktionen und Routinen zugreifen und Funktionsprüfungen durchführen. Hingegen hat der Hersteller weitergehende Möglichkeiten, seine Softwareprodukte zu prüfen und kann auch Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Durch die Bündelung der einzelnen Bereiche beim Hersteller, von der Entwicklung bis hin zur IT Forensik, kann eine weitergehende Prüfung der eingesetzten SW-Produkte beim Kunden sichergestellt werden, die ein IT-Dienstleister wie der ZIT-BB für die Aufrechterhaltung des IT-Dienstbetrieb des Landes zwingend benötigt. Microsoft hat für alle seine Softwareprodukte spezielle Parameter und Werkzeuge für die einzelnen Assessments entwickelt. Diese Parameter und Werkzeuge werden auch ständig durch Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen Untersuchungen weiterentwickelt, um die Betriebsfähigkeit der bestehenden Softwareprodukte zu optimieren. Diesen Erfahrungsvorsprung und die technische Expertise kann einzig der Hersteller für seine Produkte liefern, da den anderen Supportanbietern diese Quellen nicht zur Verfügung stehen. Auch nimmt die Bedrohungslage durch Cyberattacken und Hackerangriffe stetig zu, weshalb der ZIT-BB ständig auf dem aktuellsten Stand sein muss und hierzu entsprechenden Support benötigt. Dies kann nur der Softwarehersteller für seine Produkte leisten, der auf aktuelle Bedrohungen am schnellsten reagieren kann, um Gegenmaßnahmen zur Absicherung seiner Software einzuleiten und diese dann seinen Kunden priorisiert zur Verfügung stellt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ex-Ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB zur Direktvergabe. Die Unwirksamkeit kann nur innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden.