eignungsdiagnostische Beraterleistung Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2021-0113
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auswaertiges-amt.de
Abschnitt II: Gegenstand
eignungsdiagnostische Beraterleistung
eignungsdiagnostische Beraterleistung zur Durchführung von Bewerberverfahren im Auswärtigen Amt und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Auswärtiges Amt
Akademie Auswärtiger Dienst
Schwarzer Weg 45
13505 Berlin
Die Anzahl der tatsächlich durchzuführenden Verfahren kann im Voraus nicht eindeutig beziffert werden, da sie von der Stellensituation im AA und der ihm nachgeordneten Behörde (BfAA) bzw. von der Zahl der tatsächlich zu besetzenden Stellen abhängig ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
siehe Vergabeunterlagen
keine
siehe Vergabeunterlagen
- mindestens 3 ausführliche Referenzen (nicht vor dem 31.07.2018 beendet und mindestens 1 mit einem öffentlichen Auftraggeber)
- Nachweis über Beraterleistung nach DIN 33430 und weiterer internationaler Standards
- Erfahrung mit Personalauswahlprozessen (mindestens 100 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)
- Erfahrung des Bewerbers mit Personalauswahl-prozessen in Bundes-, Landes- und Kommunal-verwaltungen (mindestsn 60 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)
- Erfahrung des Bewerbers mit Personalauswahl-prozessen mit großen Bewerbergruppen >1000 Bewerber (mindestens 3 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).