Ausschreibung über Generalplanungsleistungen Bad Freienwalde VgV-Verfahren Rückbau Brücke B 158 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11-11 B 158
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Freienwalde (Oder)
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 16259
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-freienwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über Generalplanungsleistungen Bad Freienwalde VgV-Verfahren Rückbau Brücke B 158
Die Stadt Bad Freienwalde ist der älteste Kurort Brandenburgs. Um den Kurortstatus auch für die Zukunft zu sichern, hat der Landesfachbeirat der Stadt Bad Freienwalde (Oder) u.a. die Auflage erteilt, die im Verlauf der B158 Stadtbild störende Brücke als städtebaulichen Missstand zu beseitigen und eine andere niveaugleiche verkehrliche Lösung zu entwickeln.
Dafür sind umfangreiche Planungsleistungen für die Leistungsbilder Freianlagen, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Besondere und zusätzliche Leistungen erforderlich.
Bisher wurden durch die Stadt Bad Freienwalde eine Entwurfsplanung und der B-Plan zu dieser Kreuzungssituation erarbeitet. Der Entwurf und B-Plan sehen einen vierarmigen Kreisverkehr vor.
Die Planung zum Abbruch der Brücke und die Umsetzung des Kreisverkehrs steht in enger Abstimmung mit den weiteren Planungen an der B 158. Denn an der Verlängerung auf der B 158 werden die weiteren Brückenbauwerke im Straßenverlauf vom Landesbetrieb für Straßenwesen saniert.
Stadt Bad Freienwalde (Oder)
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Stadtbrücke B 158 Bad Freienwalde und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt.
Diese werden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV vergeben.
Der Auftrag wird in Beauftragungsstufen aufgeteilt. Welche Leistungen konkret vom Abruf einer Leistungsstufe erfasst sind und welche Leistungen individuell und gesondert abgerufen werden müssen, ist in der Leistungsbeschreibung Teil B. näher beschrieben und im Vertrag in Teil C. der Vergabeunterlagen geregelt.
Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind Grundleistungen und Besondere Leistungen der folgenden HOAI-Leistungsbilder:
- Freianlagenplanung (Albert-Schweitzer-Platz und ggf. für das Begleitgrün) gemäß §§ 38 ff. HOAI, § 40 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 11; LP 1 bis 9
- Ingenieurbauwerke (Stützmauern) gemäß § 41 ff. HOAI; § 43 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anlage 12, LP 3 bis 9, inklusive örtliche Bauüberwachung
- Verkehrsanlagenplanung (inkl. Abrissplanung u.a. für Nachbargebäude) gemäß § 45 ff. HOAI; § 47 Abs. 2 HOAI i.V.m. Anlage 13; LP 5 bis 9, inklusive örtliche Bauüberwachung
- Tragwerksplanung (Stützmauern) gemäß § 49 ff. HOAI; § 51 Abs. 5 HOAI i.V.m. Anlage 14, LP 3 bis 6
- Technische Ausrüstung für die AG 1, 4 und 5 (Beleuchtung, Entwässerung und Leerrohre für Telekommunikation) gemäß § 53 ff. HOAI; § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15, LP 1 bis 9
- Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26, § 31 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 7, LP 1 bis 4
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den übrigen, dann noch verbleibenden Bewerbern findet, sofern insgesamt mehr als die geplante Höchstzahl von vier Bewerbern zur Verfügung steht, eine Auswahl der Büros im Losverfahren statt, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Nähere Angaben zu den optionalen Leistungsabrufen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer der Bundesrepublik Deutschland als Bachelor/ Master Bauingenieur von mindestens drei Mitarbeitern sowie ein Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt für mindestens einen Mitarbeiter durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie.
Die Vergabestelle fordert folgenden Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
b) Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Angebotsfrist).
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jährlich 1 Mio. EUR. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Bei einem Nachunternehmereinsatz muss der Bewerber den geforderten Umsatz gesondert nachweisen. Die Versicherung muss folgende Deckungssummen umfassen: 4 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Vergabestelle fordert folgenden Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte.
b) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
a) Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:
- drei Referenzen für eine Bundesstraßenplanung
- zwei Referenzen für Verkehrsanlagenplanungen mit Sonderbauwerken (Unterführung, Brücke, unterirdischer Sandfang oder vergleichbar) sowie
- zwei Referenzen für die Durchführung einer Generalplanungsleistung im Ingenieurbau (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, nicht reiner Hochbau)
Die sieben Referenzen müssen nicht mit getrennten Projekten nachgewiesen werden. Entscheidend ist allein, dass im Ergebnis alle Anforderungen belegt werden.
Für die Referenzen gilt:
- Alle Referenzen müssen komplett die Leistungsphasen 2 - 8 umfassen, einschließlich örtlicher Bauüberwachung
- Der Beginn der Leistungsaufnahme (LP 2) muss bei allen Referenzen nach dem 01.11.2011 gelegen haben.
- Es können nur Referenzen berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen sind (LP 8).
- Alle Referenzen müssen Baukosten von jeweils mindestens 5 Mio. EUR netto (Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276) umfassen.
- Die Verkehrsanlagenprojekte müssen mindestens jeweils die Honorarzone III gemäß HOAI aufweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes Bietergemeinschafts-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
b) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) zehn dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter inklusive Büroinhaber und regelmäßig zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden. Bei Einsatz von Nachunternehmern kann die Zahl der Mitarbeiter nicht durch Addition nachgewiesen werden.
s. Langversion der Auftragsbekanntmachung unter III.1.1
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B. und Teil C.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden bis zu vier Bewerber, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Zuschlagsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zu-nächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YF4RSP7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.