Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Referenznummer der Bekanntmachung: V/018/01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Fredersdorf-Vogelsdorf
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fredersdorf-vogelsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses einschließlich Innenausstattung, Übungsturm, Zuwegung, Parkplätzen und Begleitgrün im Ortsteil Fredersdorf-Nord, Bruchmühler Str. 18/19,15370 Fredersdorf-Vogelsdorf. Die Planung ist bereits bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) fertiggestellt. Maßgeblich hinsichtlich Planung und Kostenberechnung ist die Variante 2, "Errichtung der Sozialgebäude aus Beton-Fertigteilelementen, Sozialgebäude mit PV-Anlage und Ausführung mit Übungsturm". Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen 4 bis 9 der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder nebst Zusatzleistungen, für den Übungsturm auch die Leistungsphasen 1 bis 3 der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder.
Ziel ist die Errichtung eines funktionalen Gebäudes, das die besonderen baulichen Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser gemäß DIN 14092 "Feuerwehrhäuser" erfüllt. Ziel ist weiterhin eine flächensparende und optimierte Grundrissgestaltung, die dem Einsatzgeschehen der Feuerwehr mit mindestens vier Einsatzwagen, 40 Einsatzkräften im aktiven Dienst und 20 Mitgliedern in der Jugendfeuerwehr Rechnung trägt.
Für die Erbringung aller für das Bauvorhaben erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen soll im Verhandlungsfahren mit Teilnahmewettbewerb ein Auftragnehmer als Generalplaner beauftragt werden. Damit soll eine schnittstellenfreie, alle Baufachbereiche übergreifende und integrierte Gesamtplanung sichergestellt werden.
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ist ein Generalplanungsvertrag über den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses einschließlich der erforderlichen Innenausstattung. Weiterhin sind ein Übungsturm, die erforderliche Zuwegung, Parkplätze und Freianlagen zu planen. Die Planung ist an den spezifischen Anforderungen des Betriebs einer Feuerwehr auszurichten. Neben den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sind Beratungs-, Besondere und zusätzliche Leistungen im Umfang wie in Teil B. und Teil C. der Vergabeunterlagen beschrieben zu erbringen.
Die Leistungen werden gestuft abgerufen. Mit Unterzeichnung des Vertrages (Teil C der Vergabeunterlagen) vereinbaren die Vertragspartner die Planungsleistungen für die Beauftragungsstufe 1 im Sinne der Leistungsbeschreibung (Grundleistungen der Leistungsphasen 4+5 der ausgeschriebenen Leistungsbilder). Ein rechtlicher Anspruch auf Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen/Leistungsphasen, Besonderen- oder Beratungsleistungen besteht für die Bieter nicht. Einzelheiten zu den genauen Leistungsbestandteilen und den Projektbausteinen können der beigefügten Leistungsbeschreibung (Teil B) entnommen werden. Die Gestaltung des Abrufs richtet sich nach dem Vertrag (Teil C).
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III. geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der nachfolgenden Eignungsmatrix statt. Bei Punktegleichstand und mehr als vier Bewerbern wird die Auswahl durch Los unter den Bewerbern mit der niedrigsten Punktzahl getroffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich technische/berufliche Leistungsfähigkeit über den Mindeststandard hinaus:
Berücksichtigt werden Referenzen über die Planung (grundlegende Sanierung/Neubau) von Feuer- und Rettungswachen im Leistungsbild Objektplanung, LP 5 bis 8. Die Referenzen müssen die unter III. definierten, allgemeinen, insbesondere zeitlichen Anforderungen für die Wertbarkeit von Referenzen erfüllen und Baukosten von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 300 und 400) aufweisen.
1 Referenz = 1 Punkt
2 Referenzen = 2 Punkte
Mehr als 2 Referenzen = 3 Punkte
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Abweichungen von den Angaben in den Vergabeunterlagen sind zulässig, mit Ausnahme der Bestandteile, die gemäß § 17 VgV nicht verhandelbar sind (Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013, zuletzt geändert in Art. 1 Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
e) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als bauvorlageberechtigter Bauingenieur durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie. In jedem Fall ist die Bauvorlageberechtigung nachzuweisen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jährlich [Betrag gelöscht] EUR. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
a) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
b) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) 4 dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter, ggf. inklusive Büroinhaber und regelmäßig zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebieten (Dipl.-Ing. oder vergleichbar).
b) Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:
- Mindestens drei Referenzen über die Neuerrichtung oder grundlegende Sanierung von Gebäuden für das Leistungsbild Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 5 bis 8:
o davon mindestens eine Referenz mit Baukosten der KG 300 und 400 von mindestens 1,7 Mio EUR netto;
o davon zwei Referenzen mit Baukosten der KG 300 und 400 von mindestens 0,75 Mio EUR netto.
- Mindestens eine Referenz muss sich auf das Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 5 bis 8) der Anlagengruppen 1 bis 5, mit Kosten der KG 410 bis 450 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) beziehen; Leistungsphase 4 ist entbehrlich, soweit keine Genehmigung erforderlich war.
- Eine der vorgenannten Referenzen für die Errichtung eines Gebäudes muss eine Generalplanungsleistung (mindestens drei HOAI-Leistungsbilder (ohne Fachplanungs- und Beratungsleistungen der Anlage 1 der HOAI)) gewesen sein.
Für alle Referenzen gilt:
- Die Referenzen können mit getrennten Projekten nachgewiesen werden, das ist aber nicht zwingend. Maßgeblich ist, dass in Summe alle oben genannten Kriterien vollständig erfüllt sind.
- Der Nachweis hinsichtlich der Leistungsphasen/Anlagengruppen kann auch dadurch erfolgen, dass mehrere Projekte in Summe die oben genannten Anforderungen erfolgen. Es reicht folglich aus, wenn die einzelnen Leistungsphasen in mehreren Projekten bearbeitet wurden.
- Wurde in den bearbeiteten Referenzen nicht das HOAI-Leistungsbild zugrunde gelegt, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen dem HOAI-Leistungsbild entsprechen.
- Der Beginn der Leistungsaufnahme einer Leistungsphase, die als Referenz gewertet werden soll, muss nach dem 13.12.2014 gelegen haben.
- Die jeweilige Leistungsphase, die als Referenz gewertet werden soll, muss im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossen sein.
- Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes Bewerbergemeinschafts-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bewerber als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
§ 75 VgV
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Planungsvertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden bis zu vier Bewerber, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Büro BauTec Bauplanung und Beratung GmbH für den hier ausgeschriebenen Auftrag bereits die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht hat und damit für diesen Auftrag vorbefasst ist. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, stellt die Vergabestelle bereits im Teilnahmewettbewerb allen Bewerbern im Anhang zu der Leistungsbeschreibung die vollständige Entwurfsplanung der Leistungsphase 3, den Projektablaufplan, Fördermittelantrag und Fördermittelrichtlinie, die Kostenberechnung in zwei Varianten sowie die Beschlussvorlagen des Gemeinderats zur Verfügung.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Kosten für die Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsunterlage) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6NRSV6
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.