8/7180/S0650 - Erstellung eines Managementplanes für die Freigeländeflächen und Waldfunktionsflächen (Rahmenvereinbarung vom 01.04.2022 - 30.09.2024) Referenznummer der Bekanntmachung: 6002190258-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/7180/S0650 - Erstellung eines Managementplanes für die Freigeländeflächen und Waldfunktionsflächen (Rahmenvereinbarung vom 01.04.2022 - 30.09.2024)
8/7180/S0650 - Erstellung eines Managementplanes für die Freigeländeflächen und Waldfunktionsflächen (Rahmenvereinbarung/ Werkvertrag vom 01.04.2022 - 30.09.2024)
BwDLZ Doberlug-Kirchhain, Annaburger Heide , 06925 Annaburg (und Umland)
(siehe Leistungsverzeichnis)
Erstellung eines Managementplanes für die Freigeländeflächen und Waldfunktionsflächen der militärischen Liegenschaft WE 4032 StOÜbPl Holzdorf der Bundeswehr, unter Einbeziehung der außerhalb des StOÜbPl Holzdorf liegenden Teilen der im Land Sachsen-Anhalt sich befindenden FFH-Gebiete DE 4244-302 (Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen, DE 4244-301 (Alte Elster und Rohrbornwiesen bei Premsendorf, DE 4344-302 (Annaburger Heide) und dem SPA Gebiet DE 4244-401 (Vogelschutzgebiet Annaburger Heide).
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Der Bieter kalkuliert die Kosten getrennt nach Freiflächen (BwDLZ), Waldflächen (Bundesforst) und Landesflächen (Land Sachsen-Anhalt).
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(Zeitraum 01.04.2022 - 30.09.2024)
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Alle Planungsleistungen auf Flächen des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb des StOÜbPl Holzdorf sind bis 01.09.2023 zu erbringen und abzurechnen.
Auf den Bundesflächen wurde das Ende des Durchführungszeitraums auf den 30.06.2024 gelegt.
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Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte dem Werksvertragsmuster und allen Ausschreibungsunterlagen.
630116000035
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse / Finanzamt
Eintrag Berufs- oder Handelsregister
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Für die Bearbeiter folgender Leistungsbestandteile sind berufliche Eignungskriterien zu erfüllen:
1. Erfassung und Bewertung von Natura 2000-Schutzgütern
2. Gefährdungsanalyse (entspricht Kap. 6 des MMP: Gefährdungen, Beeinträchti-
gungen und Konflikte),
3. Maßnahmenplanung (entspricht Kap. 7 des MMP: Maßnahmen und Nutzungs-
regelungen sowie Maßnahmentabelle), hier sind mindestens für die feder-
führenden Bearbeiter Nachweise zu erbringen.
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Alle beteiligten Bearbeiter müssen über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich Biologie oder Landespflege oder Landschaftsökologie oder Agrarökologie oder Naturschutz und Landschaftsplanung (Nachweis des Studienabschlusses) oder gleichwertig verfügen.
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Als gleichwertige Qualifikation werden eingestuft:
- oben nicht genannte Studienabschlüsse, die Lehrveranstaltungen zur
Vermittlung von Artenkenntnissen oder in Ökologie oder in Naturschutz oder in
Landschaftspflege beinhalten (Nachweis des Studienabschlusses und
Modulnachweis),
- oben nicht genannte Studienabschlüsse in Verbindung mit einer in den oben
genannten Fachrichtungen erworbenen Zusatzqualifikation (Nachweis des
Studienabschlusses und der Zusatzqualifikation),
- Für die Erfassung und Bewertung von Natura 2000-Schutzgütern werden durch
Fachpublikationen nachgewiesene, projektrelevante Spezialkenntnisse anerkannt
(Nachweis durch Publikationsliste).
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Für die Beplanung der Waldflächen wird grundsätzlich ein Bearbeiter mit forstwissenschaftlichem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss zugelassen.
Zur Prüfung der vorgenannten beruflichen Anforderungen sind die geforderten Qualifikationsnachweise den Angebotsunterlagen beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit