Dachsanierung Joachimsthalsches Gymnasium Templin Referenznummer der Bekanntmachung: 694/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.est.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.boergers.com
Abschnitt II: Gegenstand
Dachsanierung Joachimsthalsches Gymnasium Templin
Der Auftraggeber beabsichtigt, Planungsleistungen (HOAI Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-36 Objektplanung Gebäude) für die Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz der Dächer von BA II und BA III innerhalb des Gebäudekomplexes Joachimsthalsches Gymnasium zu vergeben.
17268 Templin
Derzeit plant der Auftraggeber die Vertragslaufzeit für BA II und III von Ende Januar 2022 bis Ende 2024. Die gemeinsam zu beauftragenden Bauabschnitte II und III werden nach Bereitstellung der Fördermittel (jahresweise) getrennt abgerufen. Im ersten Schritt wird jeweils lediglich eine Beauftragung der Stufe 1 (LPh 2) erfolgen. Eine mögliche Weiterbeauftragung der Stufe 2 (LPH 3 bis 9) wird in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel und weiterer interner Voraussetzungen avisiert, jedoch besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage 2_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 5_Eignungs- und Zuschlagskriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, je zweifach maximiert als Mindestanforderung
- Darstellung Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Angabe pro Jahr; Mindestumsatz pro Jahr: [Betrag gelöscht] EUR
siehe Anlage 2_Eigenerklärung zur Eignung.
siehe Anlage 5_Eignungs- und Zuschlagskriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Personalstärke: Erklärung über das jährl. Mittel der v. Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte
Im Zeitraum 2018, 2019 und 2020 muss der Bewerber durchschnittlich über mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter (neben den Geschäftsführern o.ä.) verfügt haben.
siehe Anlage 5_Eignungs- und Zuschlagskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: BÖRGERS Rechtsanwälte und Notare Partnerschaft mbB, Kurfürstendamm 196, 10707 Berlin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D445117170 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 0331 / 8661617
Fax: +49 0331 / 8661652
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Darin heißt es:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § GWB § 135 Absatz GWB § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.