Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal, Los 1 BE-Flächen und Rückbau Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0403/2021-66
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal, Los 1 BE-Flächen und Rückbau
Die Stadt Oranienburg plant die Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal mit dem Neubau der Vorhäfen, Neubau einer Zuwegung einschließlich Kreuzungsbauwerk im Bereich Unterhaupt, Neubau einer Bootsschleppe sowie die Wiederherstellung der Schiffbarkeit der Oranienburger Havel. Der Standort der neuen Schleuse befindet sich am Platz der alten Schleuse in der Querverbindung zwischen Oranienburger Kanal und Oranienburger Havel. Gegenstand der Ausschreibung "Los 1" sind der Rückbau der ehemaligen Schleuse Friedenthal sowie die Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche im oberen und unteren Vorhafen.
Weitere Details: siehe Abschnitt II.2.4)
Schleuse Friedenthal Hinterm Schloßpark 16515 Oranienburg
Es werden u. a. folgende Maßnahmen erforderlich: technische Bearbeitung, Einrichten der Baustelle, Herstellung Medienanschluss, Grünschnitt, Nassaushub, Einbringen Spundwände, Ausbau alte Holzspundwände, Abbrucharbeiten von Unter- und Oberhaupt, restlicher Wände und Sohle Unterhaupt durch Austauschbohrungen. Verfüllung der Baugrube, Räumung der Baustelle. Die Rückbauarbeiten der alten Schleuse haben in Abstimmung mit der Kampfmittelräumung zu erfolgen. Ein Feuerwerker muss dazu ständig vor Ort sein. Außerdem sind die Rückbauarbeiten der alten Schleuse mit dem Ingenieurbüro abzustimmen, das mit der denkmalgerechten Dokumentation beauftragt ist.
Der Auftraggeber wird für das Vorhaben eine Bauleistungs- und Montageversicherung abschließen. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen besteht für alle am Bau beteiligten Auftragnehmer Versicherungsschutz gegen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse, die zu einer Zerstörung oder Beschädigung der Bauleistungen während der Bauzeit führen. Die in der Bauleistungs- und Montageversicherung festgelegten Selbstbehalte je Schadensfall gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, der für das Vorhaben abzuschließenden Bauleistungs- und Montageversicherung beizutreten. Der Beitritt wird durch die Zuschlagserteilung auf das Angebot wirksam. Die Kosten dieser Versicherung trägt der Auftragnehmer. Für die Bauleistungs- und Montageversicherung sind netto 5 0/00 der Auftragssumme zzgl. gültiger MwSt. anzusetzen. Die Versicherungsleistung wird nicht gesondert vergütet. Sie ist in das Angebot einzurechnen. Von der ersten Abschlagsrechnung wird eine anteilige Versicherungsprämie in Höhe von netto 5 0/00 der Auftragssumme zzgl. gültiger MwSt. in Abzug gebracht. Von der Schlussrechnung wird die anteilige Versicherungsprämie in Höhe von netto 5 0/00 des Schlussrechnungsbetrages zzgl. gültiger MwSt. in Abzug gebracht, der in der ersten Abschlagsrechnung abgezogene Betrag wird dabei verrechnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer.
Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden:
a) Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
b) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) einzureichen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Mindestjahresumsatz für den Hauptauftragnehmer jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss 2 Mio. EUR betragen.
2. Erklärung, dass
-ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall.
a.) Die Stadt Oranienburg fordert als Mindestbedingung vom Hauptauftragnehmer einen Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 2 Mio. EUR.
Das Unterschreiten des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss.
b.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN ZEHN ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Um bei der Wertung der Angebote auch Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" zu erreichen, hat der Bieter folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen (siehe auch die in den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage zu Formblatt 211 EU (Angebotsaufforderung):
1. Grobes Rückbaukonzept
2. Bauzeitenplan
Die vorgenannten Unterlagen werden bei Fehlen nicht nachgefordert. Sofern der Bieter die Dokumente nicht seinem Angebot beifügt, erhält er für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" 0 Punkte.
Gewichtung und Wertung der Zuschlagskriterien:
1. Die Angebotswertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung
- 70% Preis
- 30% Technischer Wert
Unterkriterium 1: grobes Rückbaukonzept
Unterkriterium 2: Bauzeitenplan
Die Unterkriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums "Technischer Wert" gleich gewichtet (je 15%).
2. Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte (unter Berücksichtigung der Wichtung = 7 Wertungspunkte) erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte (= 0 Wertungspunkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
3. Zuschlagskriterium Technischer Wert (unter Berücksichtigung der Wichtung max. 3 Wertungspunkte)
Es werden folgende Unterkriterien berücksichtigt:
- Unterkriterium 1: grobes Rückbaukonzept (max. 1,5 von 3 Wertungspunkten)
- Unterkriterium 2: Bauzeitenplan (max. 1,5 von 3 Wertungspunkten)
Grobes Rückbaukonzept
Der Bieter soll in seinem Angebot die wesentlichen Abläufe des Rückbaukonzepts, den Geräte- und Personaleinsatz (mit Qualifikation der Mitarbeiter) sowie die konzeptionelle bautechnologische Herangehensweise anhand der nachfolgenden Bauabläufe erläutern (s. hierzu auch Anlage SFOR_V_052_Bauablauf_DS_LOS1_.pdf).
Die wesentlichen Bauabläufe sind:
1. Baufeldfreimachung und Rückbau ggf. vorhandener Bauteile Bootsschleppe, Bestandsreste verankerte Trägerbohlwand nach Vorgaben der Kampfmittelräumung in den Vorhäfen, altes Durchlassbauwerk [AI] oberer Vorhafen (rechtes Ufer).
2. Auffüllung der Baustelleneinrichtungsfläche im Oberwasser, zum Gewässer hin geböscht in 1:1 und Sicherung mit Sandcontainern. [A] Schottertragschicht auf Betriebsweg und BE-Fläche oberer Vorhafen herstellen.
3. Schottspundwand als spätere Baugrubensicherung und Sickerwegverlängerung in BE-Oberwasser herstellen. [F]
4. Baustelleneinrichtungsfläche im Unterwasser herstellen, zum Gewässer hin mit Spundwand sichern. Spundwand aus Z-Einzelbohlen pressen. [B,G]
5. Oberbodenabtrag, Rückschnitt und Wuzelstubben roden im Bereich altes Schleusenbauwerk.
6. Schrittweise Freilegen (Bodenabtrag) der Häupter [C,D] und Kammer [E] alte Schleuse und denkmaltechnische Dokumentation. Abtrag bis ca. +31,50m NHN ohne Grundwasserhaltung. Seitlich geböschte Baugrube in 45° herstellen. Bauteile einzeln zurückbauen in 3 Abschnitten; 1) Kammer, 2) Oberhaupt, 3) Unterhaupt
7. Rückbau der Massivbauteile Schleusenhäupter [C,D] und Sortierung der denkmalschutzrelevanten Bestandteile bis ca. +31,00m NHN. Abtrag der Häupter bis ca. 31,30m NHN im Abbruch. Danach im Oberhaupt Sohle fräsen; im Unterhaupt Sohle bohren. Abtrag des Betondeckwerks und Schlackesteine in Kammer [E] bis OK Holzspundwand bei ca.+30,50m NHN. Räumgraben Holzspundwand herstellen und mit offener Wasserhaltung in OHv entwässern. Ziehen der Holzspundwände im Kammerbereich. [E] Ziehen der Holzpfähle im Oberhaupt [C] nach Freigabe Kampfmittelräumung. Ziehen der Pfähle im Unterhaupt [D] im Zuge von LOS 2 (= nicht Bestandteil der Ausschreibung).
8. Verfüllung der Baugrube Rückbau alte Schleuse bis Rammebene OK +34,50m NHN. [C,D,E]
zu Bauzeitenplan
Der Bieter soll in seinem Angebot für die dargestellten Bauabläufe die terminlichen Einordnungen und Abhängigkeiten in einem Bauzeitenplan grob darstellen. Dabei sind die Vorgaben aus Kap. 1.4.2 und Kap. 2.11 der Baubeschreibung zwingend zu beachten und einzuhalten.
- Beauftragung (10.01.2022)
- Beginn im Baubereich Oberer Vorhafen
- Abschluss im Baubereich Oberer Vorhafen mit Herstellung der Schottspundwand
- Beginn im Baubereich Unterer Vorhafen
- Abschluss im Baubereich Unterer Vorhafen mit der Verfüllung BE-Fläche
- Rückbau der alten Schleusenanlage
- Bauabnahme (10.06.2022)
Der Termin für die Bauabnahme ist verbindlich, da anschließend weitere Baumaßnahmen (Los 2) beginnen.
Die Bewertung der von den Bietern zu den Unterkriterien mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen gemäß der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erfolgt über eine Punktebewertung:
- 10 Punkte (unter Berücksichtigung der Wichtung = 3 Wertungspunkte) erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine sehr gute, über die Grundanforderungen hinausgehende Erfüllung erwarten lassen,
- 7,5 Punkte (unter Berücksichtigung der Wichtung = 2,25 Wertungspunkte) erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine gute, über die Grundanforderungen hinausgehende Erfüllung erwarten lassen,
- 5 Punkte (unter Berücksichtigung der Wichtung = 1,5 Wertungspunkte) erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine befriedigende, über die Grundanforderungen hinausgehende Erfüllung erwarten lassen,
- 2,5 Punkte (unter Berücksichtigung der Wichtung = 0,75 Wertungspunkte) erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine über die Erfüllung der Grundanforderungen hinaus gehende aber noch nicht befriedigende Erfüllung erwarten lassen,
- 0 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben in den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers allenfalls die Erfüllung der Grundanforderungen erwarten lassen.
Die Unterkriterien werden innerhalb des jeweiligen Zuschlagskriteriums gleich gewichtet.
a. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
b. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) vorliegt.
Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) ist. Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden.
Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
c. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zeitnah nach dem Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Stadt Oranienburg zu richten! Fragen zur Erstellung des Angebotes sind bis spätestens 30.11.2021, 23:59 Uhr zu stellen.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RSR8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.