Restabfallentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: E1.02.103.2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restabfallentsorgung
Übernahme und Entsorgung der im Landkreis Spree-Neiße anfallenden Restabfälle. Die Abfälle sind überwiegend hochwertig energetisch zu verwerten.
Ausschreibung in 3 Teillosen:
1. Verwertung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens
2. Verwertung von Sperrmüll
3. Verwertung von sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, u. a. produktionsspezifische Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen).
Verwertung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens
Die Übernahme der Abfälle muss auf dem Gebiet der BRD erfolgen. Die Ausführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nur durch gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Abfallverbringungsgesetz, beschränkt
Hochwertige energetische Verwertung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens
Die prognostizierte Jahresmenge liegt im Vertragszeitraum auf dieser Grundlage zwischen 140 und 510 Mg/a
Der Auftraggeber hat bei allen Losen die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch eine bis 6 Monate vor dem Ende des Leistungszeitraums abgegebene Erklärung des Auftraggebers auszuüben.
Verwertung von Sperrmüll
Die Übernahme der Abfälle muss auf dem Gebiet der BRD erfolgen. Die Ausführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nur durch gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Abfallverbringungsgesetz, beschränkt
Hochwertige energetische Verwertung von von Sperrmüll,
die erwartete Menge beträgt zwischen 2.600 und 6.800 Mg pro Jahr.
Der Auftraggeber hat bei allen Losen die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch eine bis 6 Monate vor dem Ende des Leistungszeitraums abgegebene Erklärung des Auftraggebers auszuüben.
Verwertung von sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, u. a. produktionsspezifische Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen)
Die Übernahme der Abfälle muss auf dem Gebiet der BRD erfolgen. Die Ausführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nur durch gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Abfallverbringungsgesetz, beschränkt
Hochwertige energetische Verwertung von sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, u. a. produktionsspezifische Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen), die erwartete Menge beträgt zwischen 14.900 und
20.000 Mg pro Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bieters,
- aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister, Auf Verlangen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Allgemein gilt für die Vorlage von der unter 111.1.1, 111.1.2 und 111.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
- Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten sowie Abnehmer von Outputprodukten der Verbrennung von Abfällen gelten nicht
als Unterauftragnehmer. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter 111.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter (außer der geforderten Zertifizierung als
Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist). Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des
Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter 111.1.3 genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
- bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AentG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter 111.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe;
- Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft; Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist):
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate);
- aktueller, d.h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers, Angabe der entsorgten Abfallmenge und Abfallart pro Jahr, auf Verlangen: zuständiger Ansprechpartner und dessen Telefonnummer.
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach EntsorgungsfachbetriebeVO - betrieblicher Aufbau, Leitung des
Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Beförderung, Behandlung oder Entsorgung von mindestens einer der von dieser Ausschreibung erfassten Abfallarten,
- Angaben des Bieters zur technischen Ausrüstung, zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur technischen Leitung seines Unternehmens.
Es sind mindestens drei Referenzen für die Entsorgung von Restabfällen i.S. dieser Ausschreibung (Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, Sperrmüll, sonstige Restabfälle) über einen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten (einzeln oder in Summe) und eine Entsorgungsmenge von mindestens Los 1: 100 Mg/a, Los 2: 2.000 Mg/a, Los 3: 10.000 Mg/a (einzeln oder in Summe) einer der von dieser Ausschreibung betroffenen Abfallarten vorzulegen (bietet der Bieter auf mehrere Lose, muss die von den Referenzen umfasste Abfallmenge die Mindestmenge für alle Lose in Summe erfüllen
-(bei einem Angebot für alle Lose also 12.100 Mg/a).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweise und Erklärungen zur vorgesehenen Entsorgung der Abfälle nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
- Beschreibung des Gesamtkonzepts der Leistungserbringung für die angebotenen Lose; Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen je Los; Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung auf Entsorgungsanlagen) je Los.
- Angaben zu den vorgesehenen Anlagen zur Übernahme und zu den vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung der Abfälle; Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund; falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Auslang liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland.;
Auf Verlangen des AG sind vorzulegen:
- Genehmigungen und Bereitschaftserklärungen der Betreiber der benannten Umladestationen und Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
- Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5RS6L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die
Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-brandenburg.de