Erneuerung und Erweiterung der DellEMC- und QNAP-basierten Server- und Storage-Infrastruktur an den Schulen des Landkreises Oder-Spree Referenznummer der Bekanntmachung: 4010032521
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-oder-spree.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Erweiterung der DellEMC- und QNAP-basierten Server- und Storage-Infrastruktur an den Schulen des Landkreises Oder-Spree
Das Schulverwaltungsamt des Landkreises Oder-Spree wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren einen Auftragnehmer für die Beschaffung und Inbetriebnahme von Server- und Storagetechnik für die Schulen des Landkreises gewinnen.
Gegenstand der Beschaffung sind:
DellEMC Server- & Storagesysteme
- (Lizenzen und) Herstellersupport
QNAP NAS-Systeme
- Zubehör
- Lizenzen und Herstellersupport
APC USVs
- Zubehör
- Lizenzen und Herstellersupport
Ziel des Schulverwaltungsamtes ist es, eine Schul-IT-Infrastruktur aufzubauen bzw. aufrechtzuerhalten, die die Basis für die bestehenden und zukünftigen Anforderungen an IT-Ausstattung und IT-Lösungen der Schulen bildet.
Landkreises Oder-Spree - Schulverwaltungsamt Breitscheidstr.7 15848 Beeskow Erfüllungsorte sind die in den Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung ) genannten Schulen im Landkreis Oder-Spree
Das Schulverwaltungsamt des Landkreises Oder-Spree wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren einen Auftragnehmer für die Beschaffung und Inbetriebnahme von Server- und Storagetechnik für die Schulen des Landkreises gewinnen.
Gegenstand der Beschaffung sind:
DellEMC Server- & Storagesysteme
- (Lizenzen und) Herstellersupport
QNAP NAS-Systeme
- Zubehör
- Lizenzen und Herstellersupport
APC USVs
- Zubehör
- Lizenzen und Herstellersupport
Ziel des Schulverwaltungsamtes ist es, eine Schul-IT-Infrastruktur aufzubauen bzw. aufrechtzuerhalten, die die Basis für die bestehenden und zukünftigen Anforderungen an IT-Ausstattung und IT-Lösungen der Schulen bildet.
Die IT-Systeme der Schulen des Landkreises Oder-Spree werden von drei Administratoren verwaltet, die sich gegenseitig auch vertreten müssen. Dies ist in effizienter Form nur möglich, weil die IT-Systemlandschaft hochgradig vereinheitlicht ist und im Server- und Storagebereich auf Systemen der o.a. Hersteller basiert. Um sowohl die initialen Installations-, Abstimmungs- und Schulungsaufwände sowie die späteren Administrations- und Supportaufwände für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten und eine technische Kompatibilität mit der vorhandenen Administrations- und Managementumgebung zu erhalten, wird für die neu zu beschaffenden Systeme zur Erweiterung bzw. Erneuerung der Infrastruktur eine "One-Vendor-Strategie" für jede Geräte-Kategorie umgesetzt. D.h. alle angebotenen Systeme müssen je Kategorie vom jeweils angegebenen Hersteller stammen und wie gefordert angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung und Erweiterung der DellEMC- und QNAP-basierten Server- und Storage-Infrastruktur an den Schulen des Landkreises Oder-Spree
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenhüttenstadt
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15890
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJRSAQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
Nach §§ 155 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Näheres ist dem GWB zu entnehmen.
Eine der Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften zuvor bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. In § 160 Abs. 1 GWB ist zur Rügepflicht folgendes geregelt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beeskow
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-oder-spree.de