Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: VB-21-359
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg
Der Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfsmanagement entwickelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in der weitergehende Managementmaßnahmen geregelt sind.
Um Konflikte, die mit der Anwesenheit der Tierart Wolf zusammenhängen, frühzeitig zu erkennen und untersuchen zu können, gibt es im Land Brandenburg eine telefonische Hotline, über die Meldungen von Nutztierschäden, tot aufgefundenen, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen gemeldet werden können. Diese muss täglich besetzt sein.
Zur Betreuung der Wolfshotline gehören:
- Entgegennahme von Meldungen aus der Bevölkerung
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Erste Einschätzung des Geschehens
- Erstellung eines Vorabfrageprotokolls
- Übergabe an zuständigen Auftragnehmer
Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.
Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.
Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards
- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.
Hierzu gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder
- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Betreuung der Schadenshotline
Land Brandenburg Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Abweichend vom angegebenen Haupterfüllungsort sind die Leistungen im gesamten Land Brandenburg zu erbringen. Dabei wird die Leistung der "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und BErgung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" in vier Gebietslose aufgeteilt:
Los 2 - Region 1 - Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland
Los 3 - Region 2 - Landkreise Oberhavel, Uckermark, Barnim, Märkisch Oderland
Los 4 - Region 3 - Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Elbe-Elster, Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam
Los 5 - Region 4 - Landkreise Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Städe Frankfurt an der Oder und Cottbus
Die Betreuung der Schadenshotline erfolgt an 365 Tagen im Jahr über die gesamte Vertragslaufzeit Es werden alle Meldungen zu Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund, toten, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen aus Brandenburg aufgenommen.
Die Vertragslaufzeit ist auf ein (1) Jahr befristet und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von drei (3) Jahren.
Der geschätzte Wert für die maximale Vertragslaufzeit beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg - Region 1 - LK PR, OPR, HVL
Land Brandenburg Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Abweichend vom angegebenen Haupterfüllungsort sind die Leistungen im gesamten Land Brandenburg zu erbringen. Dabei wird die Leistung der "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und BErgung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" in vier Gebietslose aufgeteilt:
Los 2 - Region 1 - Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland
Los 3 - Region 2 - Landkreise Oberhavel, Uckermark, Barnim, Märkisch Oderland
Los 4 - Region 3 - Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Elbe-Elster, Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam
Los 5 - Region 4 - Landkreise Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Städe Frankfurt an der Oder und Cottbus
Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.
Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.
Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards
- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.
Hierzu gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder
- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Die Vertragslaufzeit ist auf ein (1) Jahr befristet und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von drei (3) Jahren.
Der geschätzte Wert für die maximale Vertragslaufzeit für alle vier Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Der hier angegebene geschätzte Wert bezieht sich ebenfalls auf alle Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, allerdings für die Dauer eines Jahres.
Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg - Region 2 - LK OHV, UM, BAR, MOL
Land Brandenburg Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Abweichend vom angegebenen Haupterfüllungsort sind die Leistungen im gesamten Land Brandenburg zu erbringen. Dabei wird die Leistung der "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und BErgung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" in vier Gebietslose aufgeteilt:
Los 2 - Region 1 - Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland
Los 3 - Region 2 - Landkreise Oberhavel, Uckermark, Barnim, Märkisch Oderland
Los 4 - Region 3 - Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Elbe-Elster, Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam
Los 5 - Region 4 - Landkreise Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Städe Frankfurt an der Oder und Cottbus
Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.
Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.
Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards
- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.
Hierzu gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder
- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Die Vertragslaufzeit ist auf ein (1) Jahr befristet und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von drei (3) Jahren.
Der geschätzte Wert für die maximale Vertragslaufzeit für alle vier Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Der hier angegebene geschätzte Wert bezieht sich ebenfalls auf alle Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, allerdings für die Dauer eines Jahres.
Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg - Region 3 - LK PM, TF, EE, Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam
Land Brandenburg Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Abweichend vom angegebenen Haupterfüllungsort sind die Leistungen im gesamten Land Brandenburg zu erbringen. Dabei wird die Leistung der "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und BErgung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" in vier Gebietslose aufgeteilt:
Los 2 - Region 1 - Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland
Los 3 - Region 2 - Landkreise Oberhavel, Uckermark, Barnim, Märkisch Oderland
Los 4 - Region 3 - Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Elbe-Elster, Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam
Los 5 - Region 4 - Landkreise Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Städe Frankfurt an der Oder und Cottbus
Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.
Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.
Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards
- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.
Hierzu gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder
- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Die Vertragslaufzeit ist auf ein (1) Jahr befristet und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von drei (3) Jahren.
Der geschätzte Wert für die maximale Vertragslaufzeit für alle vier Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Der hier angegebene geschätzte Wert bezieht sich ebenfalls auf alle Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, allerdings für die Dauer eines Jahres.
Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg - Region 4 - LK LOS, LDS, OSL, SPN, Städte Frankfurt an der Oder und Cottbus
Land Brandenburg Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Abweichend vom angegebenen Haupterfüllungsort sind die Leistungen im gesamten Land Brandenburg zu erbringen. Dabei wird die Leistung der "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und BErgung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" in vier Gebietslose aufgeteilt:
Los 2 - Region 1 - Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland
Los 3 - Region 2 - Landkreise Oberhavel, Uckermark, Barnim, Märkisch Oderland
Los 4 - Region 3 - Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Elbe-Elster, Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam
Los 5 - Region 4 - Landkreise Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Städe Frankfurt an der Oder und Cottbus
Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen.
Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV.
Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen
- Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards
- Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht.
Hierzu gehören:
- Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder
- Bergung des Kadavers und Transport zum IZW
- Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
Die Vertragslaufzeit ist auf ein (1) Jahr befristet und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von drei (3) Jahren.
Der geschätzte Wert für die maximale Vertragslaufzeit für alle vier Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Der hier angegebene geschätzte Wert bezieht sich ebenfalls auf alle Lose, die zur Leistung "Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg" gehören, allerdings für die Dauer eines Jahres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 44 VgV zu erbringen. Hierfür sind folgende Nachweise alternativ/kumulativ mit dem Angebot einzureichen:
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme je Schadensfall muss hierbei mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen und mindestens 1.5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
III....
Mindestanforderung:
Dem Angebot ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens beizulegen.
Mindestanforderungen für die Lose 2 - 5:
Es müssen für den Auftrag mindestens ein eigener Personenkraftwagen, eine Transportmöglichkeit für Kadaver, eine Kamera, ein GPS-Gerät sowie Messtechnik in für den Auftrag geeigneter Ausführung vorhanden sein.
Der Nachweis kann mit einer Eigenerklärung erbracht werden.
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RS04
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]