Textile Vollversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 42/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finsterwalde
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seniorenzentrum-as.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung
Textile Vollversorgung mit Mietwäsche für die Seniorenzentrum "Albert Schweitzer" gGmbH
Seniorenzentrum "Albert Schweitzer" gGmbH Frankenaer Weg 19 03238 Finsterwalde
Textile Vollversorgung mit Mietwäsche für die Seniorenzentrum "Albert Schweitzer" gGmbH (359 Betten, 226 Mitarbeiter)
- Flachwäsche
- personenbezogene Berufsbekleidung
- Versorgungsassistentin
Der Vertrag verlängert sich über die Grundlaufzeit von 24 Monaten hinaus jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten zum Vertragsende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Die Höchstlaufzeit des Vertrages beträgt insgesamt 4 Jahre.
Nachweis zur Teilnahme an der Objektbesichtigung
Eine Besichtigung ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle für die Preisbildung beeinflussenden Umstände zu unterrichten. Spätere Einwendungen wegen Unkenntnis der Voraussetzungen zur Auftragserfüllung sind ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung die folgende Mindestsummen abdeckt:
Sachschäden: mind. 1,5 Mio. EUR, Personenschäden: mind. 2,5 Mio. EUR
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Hygienezeugnisse nach RAL-GZ 992/1, RAL-GZ 992/2 und RAL-GZ 992/3. Diese Zeugnisse dürfen nicht älter als 12 Monate sein,
- Zertifikate für das Hygienemanagement Krankenhauswäsche gemäß DIN EN 14065:2016,
- Zeugnis der Ausbildung zum geprüften Desinfektor für mindestens einen Angestellten,
- Fortbildungsnachweis des Hygienebeauftragten (der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein),
- Erklärung (oder neutrales Gutachten) des Bieters über die notwendige betriebliche, organisatorische und personelle Kapazität zu verfügen, den Auftraggeber gemäß Leistungsbeschreibung zu versor-gen. Diese Erklärung (oder das Gutachten) beinhaltet eine Aufstellung des Maschinenparks und der betrieblichen Infrastruktur sowie Angaben zur Leistungserbringung bei zusammenhängenden Feiertagen,
- Beschreibung eines Ausfallkonzeptes,
- Umweltmanagementsystem sowie Zertifikat gemäß DIN ISO 14001:2015,
- Referenzliste von Einrichtungen mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, in denen die ausgeschriebene Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurde.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9RKVJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich beider Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.