Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit KOM im Landkreis Barnim nach §5 Absatz 2 EU-VO 1370/2007
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit KOM im Landkreis Barnim nach §5 Absatz 2 EU-VO 1370/2007
Landkreis Barnim
Der Landkreis Barnim ist gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz) Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV. Er beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 an das eigene Unternehmen Barnimer Busgesellschaft mbH mit Wirkung zum 01.01.2023 vorzunehmen.Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden die Personenbeförderungsleistungen nur als Linienbündel Niederbarnim und Oberbarnim auf der Grundlage des vom Kreistag am 11.02.2015 beschlossenen Nahverkehrsplanes 2017 bis 2026 des Landkreises Barnim
Eine Neufassung des Nahverkehrsplans wird spätestens drei Monate vor Ende dieser Bekanntmachung erfolgen. Die regionale Zuordnung wird dabei bestehen bleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Umfang der Personenverkehrsleistungen wird bei etwa 7.230.000 km liegen. Genaue Angaben enthält der neue Nahverkehrsplan, welcher im Jahr 2022 veröffentlicht und die Jahre 2023 bis 2026 betreffen wird.
Bei der Erbringung der Verkehrsleistung sind insbesondere die im Leitbild des ÖPNV im Landkreis Barnim aufgezählten Grundsätze zu beachten (zz. Kapitel 1.2 des Nahverkehrsplans für den übrigen ÖPNV im Landkreis Barnim im Zeitraum 2017 bis 2026). Dabei kommt es dem Landkreis insbesondere auf die Verknüpfung zwischen üÖPNV und SPNV gemäß des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes (zz. Kapitel 6.4) an. Die Vorgaben des Schulverkehrs gemäß des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes (zz. Kapitel 6.2), sind einzuhalten.
Anträge auf eigenwirtschaftliche Verkehre sind in deutscher Sprache bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (Antragsfrist gemäß § 12 Abs. 6 PBefG).
Genehmigungsbehörde:
Landesamt für Bauen und Verkehr
Abteilung 2, Dezernat 22
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten