Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen IT-Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-5412-159-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 196-510277)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen IT-Architektur
Der Fachbereich E-Government der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist der zentrale Dienstleister und erster Ansprechpartner rund um das Thema Informationstechnik (IT). Er versteht sich zudem als strategischer und konzeptioneller Berater der Verwaltung sowie der Geschäfts- und Fachbereiche. Ebenfalls erfolgt hier die IT-technische Ausstattung der knapp 50 Potsdamer Schulen in kommunaler Trägerschaft.
Alle Fragen von der IT-Bedarfsmeldung von Hardware und Software über die Beschaffung und den IT-Betrieb und IT-Service sowie die IT-Sicherheit liegen in einer Hand.
Die LHP beabsichtigt, einen externen Dienstleister zu beauftragen, der als fachlicher Begleiter bei der Ausgestaltung der IT-Landschaft und der strategischen Weiterentwicklung der IT-Architektur unterstützt. Die aktuellen Herausforderungen des Fachbereichs E-Government umfassen u.a.:
- die Erweiterung des LHP Campus um weitere Standorte
- die Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze für mobiles Arbeiten
- Standardisierung und Homogenisierung der IT-Infrastruktur
- Umsetzung des Digitalpakt Schule
- Umsetzung Onlinezugangsgesetz
- Digitalisierung von Fachprozessen
- Architekturplanung zur Umsetzung IT-Sicherheit
Auftragsgegenstand ist die Begleitung des Fachbereichs E-Government durch ganzheitlich ausgerichtete Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Weiterentwicklung der IT-Architektur in den Bereichen Netzwerk, Virtualisierung, Datenbanken, Storage, Betriebssysteme, Server, Windows Domain Infrastruktur, CTI, Monitoring und IT-Sicherheit.
Ziel ist der Abschluss eines Beratungsrahmenvertrags für den Abruf von Dienstleistungen für den Zeitraum von 2 Jahren mit der Option den Vertrag zweimalig um je ein Jahr zu verlängern.
Die Beratungsleistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit einen Umfang von etwa 176 Personentagen und 1.408 Stunden haben.
Dieser Umfang stellt eine Planmenge dar. Der Auftraggeber hat diese Schätzung auf der Grundlage der ihm derzeit vorliegenden Daten vergangener Projekte und Erfahrungen vorgenommen. Der Auftragnehmer geht von einer Abnahmemenge von ca. 2 Personentagen(PT) pro Woche aus. Ein PT entspricht einer verrechenbaren Arbeitsleistung einer Arbeitskraft à 8 Std. pro Tag.
Als Mindestabnahmemenge garantiert der Auftraggeber den Abruf von Beratungsleistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Vertragsjahr. Es wird zudem eine finale Abruf-Obergrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto gem. EVB-IT Dienstvertrag Nummer 4.1 festgelegt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen