Herzkatheterlabor - Krankenhaus Seelow GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-064-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herzkatheterlabor - Krankenhaus Seelow GmbH
Die Krankenhaus Seelow GmbH beabsichtigt die Anschaffung/Installation eines bodenmontierten C-Bogen-Systems für die interventionelle Kardiologie.
Krankenhaus Seelow Robert-Koch-Straße 7-12 15306 Seelow
Die Krankenhaus Seelow GmbH beabsichtigt die Anschaffung/Installation eines bodenmontierten C-Bogen-Systems für die interventionelle Kardiologie. Der Service-/Wartungs-Vertrag ist optional als Voll-Wartungs-Vertrag anzubieten. Die zutreffenden Anforderungen: des Medizinproduktegesetzes (MPG). der MDR, der EN 93/42/EWG, des Gesetzes über technische Arbeitsmittel - GTA (Gerätesicherheitsgesetz),der StrlSchV, der VDE und der ISO und der IEC 60601-1 / 60601-1-2 in der jeweils gültigen Fassung, müssen durch die nachfolgend spezifizierten Geräte erfüllt sein. Das bodenmontierten C-Bogen-Systems für die interventionelle Kardiologie muss standardisierte Schnittstellen für die Anbindung an ein RIS-/PACS-System bieten und einen effizienten Workflow ermöglichen. Die Anbindung an das RIS (DICOM-MWL) und an das PACS muss gegeben sein. Darüber hinaus sind die DICOM-Daten für die RIS-/ PACS-Datenanbindung im Detail bei der Einrichtung und Konfiguration gemäß den Kundenanforderungen entsprechend einzustellen. Das angebotenen System muss eine CE-Zertifizierung und/oder eine Zulassung der europäischen Aufsichtsbehörden gemäß MPG/MDR besitzen.
Wartungsvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9000ff oder DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig).
Angabe von mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leis-tung inkl. Kontaktpersonen und -daten (gemäß Formblatt "Referenzen")
Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden Gegenstände
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Schulungskonzept gemäß LV Pos. 639
Musterwartungsvertrag gemäß LV Pos. 664
Verzeichnis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
Nachweis der Objektbesichtigung (gemäß AGKAMED-Formular).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
.....
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYC2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.