Aufhebung_Erneuerung Telekommunikationsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: AFL-TK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://asklepios.com
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung_Erneuerung Telekommunikationsanlage
Liefer- und Installationsleistungen zur Erneuerung der Telekommunikationsanlage im Asklepios Fachklinikum Lübben
Liefer- und Installationsleistungen zur Erneuerung der Telekommunikationsanlage im Asklepios Fachklinikum Lübben
Die hier gemachten Angaben zur Vertragslaufzeit sind nicht verbindlich und richten sich nach den Vorgaben im Vertrag und dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund erforderlich gewordener grundlegender Änderungen an den Vergabebedingungen muss das Vergabeverfahren wegen wesentlicher Änderungen an dessen Grundlagen aufgehoben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MR9PB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Asklepios Fachklinikum Lübben ist kein Auftraggeber nach § 98 GWB. Daher ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nach §§ 160 ff. GWB in diesem Vergabeverfahren nicht eröffnet, auch wenn die Ausschreibung entsprechend der Regeln des EU-Vergaberechts durchgeführt wird. Aus Gründen der Transparenz macht der Auftraggeber trotzdem nachstehende Angaben zum Rechtsschutz.
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 3 genannten Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.