Aufhebung_Erneuerung Telekommunikationsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: AFL-TK

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://asklepios.com
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Nicht öffenlicher Auftraggeber (Zuwendungsempfänger)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufhebung_Erneuerung Telekommunikationsanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: AFL-TK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32570000 Kommunikationsanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Liefer- und Installationsleistungen zur Erneuerung der Telekommunikationsanlage im Asklepios Fachklinikum Lübben

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Liefer- und Installationsleistungen zur Erneuerung der Telekommunikationsanlage im Asklepios Fachklinikum Lübben

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Liefer- und Installationskonzept / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Konzept zum Migrationsvorgehen / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die hier gemachten Angaben zur Vertragslaufzeit sind nicht verbindlich und richten sich nach den Vorgaben im Vertrag und dem Leistungsverzeichnis.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 192-499263
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufgrund erforderlich gewordener grundlegender Änderungen an den Vergabebedingungen muss das Vergabeverfahren wegen wesentlicher Änderungen an dessen Grundlagen aufgehoben werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MR9PB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Asklepios Fachklinikum Lübben ist kein Auftraggeber nach § 98 GWB. Daher ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nach §§ 160 ff. GWB in diesem Vergabeverfahren nicht eröffnet, auch wenn die Ausschreibung entsprechend der Regeln des EU-Vergaberechts durchgeführt wird. Aus Gründen der Transparenz macht der Auftraggeber trotzdem nachstehende Angaben zum Rechtsschutz.

Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 3 genannten Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.

Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2021

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