Errichtung einer kombinierten Rettungs- Feuerwache in Wildberg Karl-Marx-Straße/ Friedensstraße, 16845 Wildberg Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-121/40/VgV/ PLVerkehrsanlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.opr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer kombinierten Rettungs- Feuerwache in Wildberg Karl-Marx-Straße/ Friedensstraße, 16845 Wildberg Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen
Planungsleistungen für die Errichtung einer kombinierten Rettungs- Feuerwache in 16845 Wildberg,
Karl-Marx-Straße/Friedensstraße
Karl-Marx-Straße/ Friedensstraße 16845 Wildberg
Die 3.543 m² große Teilfläche des Flurstückes 81 der Flur 2 in Wildberg ist derzeit unbebaut und wurde vom Landkreis käuflich erworben. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat ferner eine Teilfläche von 2.500 m² des Flurstückes 78 der Flur 2 erworben, um die Erschließung zu sichern.
Nach dem Geoportal ist als Straßenbezeichnung die Karl-Marx-Straße angegeben. Die Zufahrt erfolgt aber über die Friedenstraße.
Folgende Bedarfe hinsichtlich der Ausstattung des Neubaus wurden ermittelt:
Die Rettungswache ist für einen Rettungswagen im 24 h-Betrieb vorgesehen. Der zweite Stellplatz ist als Reserve für die Besetzung eines zweiten Fahrzeuges mit eingeschränkter Vorhaltezeit vorgesehen. Die Raumgrößen sind gem. DIN 13049 (Tabelle 3) zu bemessen.
1. Raumplanung:
- Aufenthaltsraum (4 Personen) (ca. 30 m²) mit Sicht nach außen
- Küche (Trennung von Aufenthaltsraum wünschenswert), Lüftung/Abluft mit Küchenzeile inkl. Herd, Backofen,
Kühlschrank, Spüle, Geschirrspüler
- 2 x Ruheraum (mind. je 10 m²)
- 2 x WC (mind. je 5m²)
- 2 x Waschraum/ Dusche (im Flur zur Fahrzeughalle) (mind. je 8 m²)
- 2 x Umkleideraum (Herren/Damen) mit schwarz-weiß-Trennung (mind. je 6 m²)
- Lagerraum (ca. 8m²)
- Putzmittelraum (4m²)
- Desinfektionsraum mit Wasseranschluss (Zugang von Fahrzeughalle) (8 m²)
- Haustechnik
Ebenerdige Ausführung mit möglichst kurzen Wegen. Flure mind.1,2 m Breite. Alarmwegebeleuchtung mit Bewegungsmeldern (mit USV).
Telefonanschluss und Funkanbindung im Aufenthaltsraum.
Fußböden waschbar und rutschhemmend ausgeführt.
2. Fahrzeughalle:
- 2 x Stellplatz für RTW (je 55 m², l 10m x b 5,5m) mit Stromzuführung, Markierung der Fahrspuren
- Heizung
- Beleuchtung blendfrei in zwei Helligkeiten schaltbar (mind. 150lx)
- Stromanschluss
- Wasseranschluss kaltes Wasser
- Abgasabsauganlage für 2 Stellplätze
- 2 x Tor elektrisch mit Ampel und Funkfernbedienung, manueller Notbetrieb, Tageslichtband
(Durchfahrtsbreite 3,6 m)
3. Rechtliche Vorgaben und Normen:
- DIN 13049:2017-08
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- GUV-I 8680 (DGUV 205-016, aktuell in Überarbeitung)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250
- Technische Regel für Gefahrstoffe (Lagerung) TRGS 510
- Technische Regel für Gefahrstoffe (Abgase von Dieselmotoren) TRGS 554
4. Sonstiges:
- 4 x Stellplatz für PKW auf Außenfläche (l 5,5 m x b 2,5 m)
- Stromeinspeisung am Gebäude inkl. Trennschalter, Strombilanz ermitteln (alternativ feste NEA)
- direkte Ausfahrt auf öffentliches Straßenland ohne Sichteinschränkungen
- Außenbeleuchtung Parkplatz/Verkehrswege mind. 10lx
-Außenbeleuchtung Fahrzeughalle mind. 50 lx
-Zugangskontrolle mit Zahlencode
Raumbedarf Feuerwehr:
Der Raumbedarf der Feuerwache ist der Aufgabenbeschreibung (Anlage B) auf Seite 4 entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen
sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein
Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 A-EntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/
Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch
haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene
Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen
(Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens
bei Auftragserteilung zu führen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung
der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Objektplaner für die Leistungsphasen 1 bis 7 Verkehrsanlagen, örtlicher Bauüberwacher
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben
und Nachweisen zur beruflichen Qualifikation (Eintragung in das Berufsregister oder Kopie des Hochschulzeugnisses) beinhalten.
2. Referenzen: Darstellung mindestens 1 maximal 3 Referenzprojekten über die Planung einer Rettungs- bzw. Feuerwache oder eines vergleichbaren Objektes bei denen der Referenznehmer mindestens die Leistungsphasen 1 - 7 des Leitungsbildes Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI und die örtliche Bauüberwachung erbracht hat.
Eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten), sind beizufügen.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung
der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die
Erklärungen und Nachweise, wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung
des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWRSYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt