DL_Austausch aller MFG / Drucker mit neuem Mietvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: IuK-2021-10-MFG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
DL_Austausch aller MFG / Drucker mit neuem Mietvertrag
Miete und betriebsfähigen Lieferung sowie Betreuung von Systemen und Komponenten des Druck-Output-Managements.
ProPotsdam GmbH Pappelallee 4 14469 Potsdam siehe Anlage 2
Dienstleistung: Miete und Wartung von Drucksystemen und MFGs in unterschiedlichen Leistungsklassen und Ausstattungsvarianten (insgesamt 36 Stück).
Der AG ist berechtigt, die Laufzeit der Systemmietzeit um jeweils drei Monate mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Systemmietzeit bzw. der jeweiligen Systemmietzeitverlängerung schriftlich zu verlängern. Dies gilt maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten, so dass die maximale Systemmietzeit 60 Monate beträgt.
Der AN stellt sicher, dass alle auf den zum Einsatz kommenden Systemen und Komponenten erstellten Seiten kostenstellenbezogen abgerechnet werden könnten. Der AN kann während der Vertragslaufzeit auf Anforderung des AG dazu eine geeignete technische Lösung bereitstellen. Die entstehenden Kosten sind anzugeben.
Für alle zum Einsatz kommenden multifunktionalen Systeme und Komponenten stellt der AN während der Vertragslaufzeit auf Anforderung des AG sicher, dass für Kopierjobs eine Authentifikation am System erfolgen kann (PIN-/Anwendercodes/Transponder) und somit eine Kostenstellenzuordnung möglich wäre. Der AN kann dazu im Bedarfsfall eine geeignete technische Lösung bereitstellen. Die entstehenden Kosten sind anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters/Bewerbers in Frage stellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Registereintragungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu Arbeitskräften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- aktuell gültige EVP-Liste (mit dem Angebot vorzulegen)
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Bieterkommunikation hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Es wird eine Registrierung empfohlen.
Bieterfragen sollen möglichst bis zum 15.11.2021 über den Vergabemarktplatz gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYRYDFU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland