Reinigung von Ingenieurbauwerken in Potsdam (4 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-474-175-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung von Ingenieurbauwerken in Potsdam (4 Lose)
Der Dienstleistungsvertrag "Bauwerkserhaltung Reinigung-Potsdam" beinhaltet Leistungen zur Erhaltung von Brücken und Nebenanlagen (NA) in Potsdam. Nebenanlagen sind hier Geh- und Radwege an Brücken in der Baulast Dritter, deren Baulast in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) fällt.
Durch die Entfernung von Verunreinigungen und Bewuchs (Reinigung) sollen Schäden an der Bausubstanz vermieden werden sowie die Verkehrssicherheit der Nutzer gewährleistet bleiben.
Weiterhin verbessert sich die Prüfbarkeit der Bauwerke.
Die Leistungen werden in 4 Losen ausgeschrieben.
Es sollen ein- bis zweimal im Jahr (gemäß LV) Leistungen an den Bauwerken durchgeführt werden. Die ersten Arbeiten sollen im Zeitraum von Februar (im ersten Jahr ab 14 Tage nach Zuschlagserteilung) bis Mai und die zweiten im Zeitraum von Oktober bis Dezember stattfinden. Bei einmaligen Leistungen ist diese bis Mai zu erbringen. Bei Rückschnittarbeiten sind die Vorschriften zu Arbeiten in der vegetationsarmen Jahreszeit zu beachten.
Dem Bieter wird empfohlen, die Objekte vor Angebotseinholung zu besichtigen, um die besonderen Gegebenheiten (Einschränkungen, Bauteile, erforderliche Technologie) im Einzelnen zu prüfen und für die Angebotsabgabe zu Grunde zu legen.
Ortsteile Nord
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Bauwerke im nördlichen Stadtbereich.
s. kurze Beschreibung
Der Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen gilt ab Auftragserteilung bis zunächst zum 31.12.2022 mit der dreimaligen Option zur Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht drei Monate zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025.
Potsdam West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Bauwerke im westlichen Stadtbereich.
siehe kurze Beschreibung
Der Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen gilt ab Auftragserteilung bis zunächst zum 31.12.2022 mit der dreimaligen Option zur Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht drei Monate zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025.
Potsdam Ost
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Bauwerke im östlichen Stadtbereich.
siehe kurze Beschreibung
Der Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen gilt ab Auftragserteilung bis zunächst zum 31.12.2022 mit der dreimaligen Option zur Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht drei Monate zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025.
Potsdam Zentrum
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Bauwerke im Zentrum von Potsdam.
siehe kurze Beschreibung
Der Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen gilt ab Auftragserteilung bis zunächst zum 31.12.2022 mit der dreimaligen Option zur Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht drei Monate zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen für alle Lose:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
(1) ggf. Angabe von Teilen das Auftrags, die das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt EU 4.3); freiwillige Angabe: wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formblatt EU 4.3 und EU 4.4)
(2) Referenzen Unternehmen (Formblatt 4.6)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- für Bieter und Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmer
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(3) es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU);
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registririerung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRKUP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.