Planung Außenanlagen Innenhöfe und Zufahrt Rathaus Eisenhüttenstadt Los 3 Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: HV 15/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenhüttenstadt
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15890
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eisenhuettenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Außenanlagen Innenhöfe und Zufahrt Rathaus Eisenhüttenstadt Los 3 Freianlagen
HV 15/2021
Planung Außenanlage Innenhöfe und Zufahrt
Rathaus Eisenhüttenstadt
Los 3 Freianlagen
Rathaus Eisenhüttenstadt Zentraler Platz 1 15890 Eisenhüttenstadt
Außenanlage hofseitig und die Zufahrt sollen neu gestaltet werden unter Beachtung von Grünflächengestaltung und der Anordnung einer Feuerwehraufstellfläche. Auf dem Innenhof befinden sich Garagen aus den 80er Jahren die teilweise zu Fahrradunterständen umgebaut wurden und als Lager genutzt werden.
Im Zuge der Außensanierung wurden die Regenwasserfallrohre erneuert. Diese sollen an neu zu verlegene Leitungen angeschlossen werden. Auch die Grundleitung ist veraltet und soll ausgetauscht werden.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist vorzulegen
- Erklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und schweren Verfehlungen,
- Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB bestehen
Die ausschreibende Stelle fügt zur Vereinfachung der Abgabe der Erklärungen das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe bzw. das Formular 4.1 EU "Eigenerklärung Ausschlussgründe" bei.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Hinblick auf die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Mitglied einer Berufsgenossenschaft
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Kann der Bieter den Nachweis bei Angebotsabgabe noch nicht vorlegen, so ist dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtung beizufügen, eine entsprechende Versicherung spätestens mit Auftragserteilung abzuschließen.
Die aktuell gültigen Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Die ausschreibende Stelle fügt zur Vereinfachung der Abgabe der Erklärungen das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe bzw. das Formular 4.1 EU "Eigenerklärung Ausschlussgründe" bei.
- Mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, abgeschlossene Referenzmaßnahmen, mit Angabe des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner und Telefonnummer, sowie Angabe der Leistung einschl. Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert
- Zahl der in den 3 letzten abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Die ausschreibende Stelle fügt zur Vereinfachung der Abgabe der Erklärungen das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe bzw. das Formular 4.1 EU "Eigenerklärung Ausschlussgründe" bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten!
Frist für Bieterfragen: 16.11.2021
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bewerbern und Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der [gelöscht] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
Für die Einreichung der elektronischen Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw.pdf) verwendet werden.
Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss!
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Den Cosinex-Support sowie weitere Tipps und Tricks für ein erfolgreiches Arbeiten mit elektronischen Vergabeverfahren für Unternehmen erhalten Sie auf der folgenden Webseite:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMKRK8N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.