Rahmenvereinbarung Entsorgung von Grünabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: EU OV-01-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde/Spree
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fuerstenwalde-spree.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Entsorgung von Grünabfällen
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen zur fachgerechten Entsorgung von im Stadtgebiet anfallenden Grünabfällen aus städtischen Grünanlagen, wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub und Unkraut. Diese sollen auf zwei unterschiedliche Weisen aufgenommen und abtransportiert werden. Laufzeit : 3 Jahre
Geschätzte Mengen je Jahr:
6000 m³ Entsorgung gemischte Grünabfälle
350 m³ Entsorgung Grünabfälle- Container groß
150 m³ Entsorgung Grünabfälle- Container klein
350 t Entsorgung Betonbruch
Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree 15517 Fürstenwalde/Spree
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen zur fachgerechten Entsorgung von im Stadtgebiet anfallenden Grünabfällen aus städtischen Grünanlagen, wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub und Unkraut. Diese sollen auf zwei unterschiedliche Weisen aufgenommen und abtransportiert werden. Laufzeit : 3 Jahre
Geschätzte Mengen je Jahr:
6000 m³ Entsorgung gemischte Grünabfälle
350 m³ Entsorgung Grünabfälle- Container groß
150 m³ Entsorgung Grünabfälle- Container klein
350 t Entsorgung Betonbruch
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung oder Nachweis der Präqualifizierung vom Bieter (PQ Bau/VOL, ULV Bbg), Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforder-ungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz vom Bieter, bei Einsatz von Nachunternehmern Formblatt 235 und 233
Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
- mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvo-lumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Ansprech-partner)
- Auflistung der technischen Ausstattung des Bieters bzw. vom Nachunternehmer (bei vollständiger Übernahme der Leistungen)
- wenn der Bieter die Grünabfälle nicht selbst verwertet, Angabe der Entsorgungsanlage, die als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV zertifiziert sein muss
- gültiger Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach derzeit gültiger Fassung EfbV über das "Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Grünabfällen und Betonbruch vom Leistungserbringer (Bieter bzw. NU)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen:
- bei Einsatz von Nachunternehmen die Eigenerklärung bzw. der
Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau/ PQ VOL, ULV Bbg)
- die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
BbgVergabeG auch für die Nachunternehmen
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Laufzeit vom Leistungserbringer (Bieter bzw. NU)
- Eigenerklärungen sind durch entsprechende Bescheinigungen
(Kopien, gültige bzw. ohne Gültigkeitsdatum: nicht älter als 12
Monate) der zuständigen Stellen zu bestätigen: SOKA-BAU-Bescheinigung bzw. Bescheinigung der tariflich zuständigen
Sozialkasse (wenn nicht sozialkassenzugehörig der zust. Krankenkassen), Freistellungsbesch. nach § 48 b EstG, Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt und steuerl. Unbedenklichkeitsbesch. der Berufsgenossenschaft.
Die Anforderung der genannten Bescheinigungen von den Nachunter-nehmen sowie zur Preisprüfung geforderte Kalkulationsnachweise (u.a. FB 221/223) wird sich vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Fürstenwalde/Spree, Raum 192
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0RK8L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs verfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]