Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II - M 1.1 Schulgebäude in 15344 Strausberg - Los 25 Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 43/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II - M 1.1 Schulgebäude in 15344 Strausberg - Los 25 Elektro
Errichtung einer Elektroanlege bestehend aus:
- ca. 9 Haupt- und Unterverteilungen
- ca. 850 Schalt und Steckgeräten
- ca. 50.000m Kabel und Leitungen und unterschiedlichen verlege Arten
- Sonnenschutzanlage mit einer Zentrale, ca. 35 Schaltaktoren
- ca. 400 St. Leuchten unterschiedlicher Ausführung und Schutzgrade
- Blitzschutzanlage mit ca. 950 m Fang- und Ableitungen
- ca. 2 Datenschränke, ca. 170 St Datendosen, ca. 20.000 m Kat 7 Leitung
Erweiterung der Bestandsanlage des Hortes:
- Sibel mit 6 Busunterstationen, ca. 180 Sicherheits- und Piktogrammen
- Beschallungsanlage mit ca. 142 St. Lautsprechern, zwei Einspielpunkten
- HAA mit ca. 188 St. automatischen- und nicht automatischen Meldern
- EMA mit ca. 63 St. Meldern, 4 St. Bedienteile und ca. 2.700 m Leitungen
Schulcampus am Wäldchen Otto-Grotewohl-Ring 69 15344 Strausberg
Errichtung einer Elektroanlege bestehend aus:
- ca. 9 Haupt- und Unterverteilungen
- ca. 850 Schalt und Steckgeräten
- ca. 50.000m Kabel und Leitungen und unterschiedlichen verlege Arten
- Sonnenschutzanlage mit einer Zentrale, ca. 35 Schaltaktoren
- ca. 400 St. Leuchten unterschiedlicher Ausführung und Schutzgrade
- Blitzschutzanlage mit ca. 950 m Fang- und Ableitungen
- ca. 2 Datenschränke, ca. 170 St Datendosen, ca. 20.000 m Kat 7 Leitung
Erweiterung der Bestandsanlage des Hortes:
- Sibel mit 6 Busunterstationen, ca. 180 Sicherheits- und Piktogrammen
- Beschallungsanlage mit ca. 142 St. Lautsprechern, zwei Einspielpunkten
- HAA mit ca. 188 St. automatischen- und nicht automatischen Meldern
- EMA mit ca. 63 St. Meldern, 4 St. Bedienteile und ca. 2.700 m Leitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berkenbrück
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6RKPH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]