Inputmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 0038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inputmanagement
Diese Ausschreibung definiert die notwendigen Aspekte für IT-Systemmigration, Systembetrieb, Software-Entwicklung und Beratung im Kontext des ePost Inputmanagements der AOK Nordost verbunden mit einer Cloudlösung.
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam
Diese Ausschreibung definiert die notwendigen Aspekte für IT-Systemmigration, Systembetrieb, Software-Entwicklung und Beratung im Kontext des ePost Inputmanagements der AOK Nordost verbunden mit einer Cloudlösung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auftraggeberin beabsichtigt über spezifischen Systembetrieb, Unterstützungsleistungen, Software-Entwicklung und Beratung im Kontext Inputmanagements der Auftraggeberin mit dem bisherigen Entwickler und Betreiber des Inputmanagementsystems den Auftrag zu vergeben. Der bisherige Entwickler und Betreiber ist der einzige Wirtschaftsteilnehmer, der die geforderte Leistung aus technischen Gründen sowie aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten erbringen kann. Bei den zu beschaffenden Leistungen des spezifischen Systembetriebs, Unterstützungsleistungen, Software-Entwicklung und Beratung im Kontext Inputmanagements der AOK Nordost handelt es sich ausschließlich um Leistungen, die im Kontext des Inputmanagements der Auftraggeberin auf Basis der Plattform ePost zu erbringen sind. Eine Änderung dieser Plattform ist aus wirtschaftlichen, funktionalen und eben prozessualen Gründen weder geplant noch möglich. Die zu beschaffenden Leistungen, insbesondere auch die Weiterentwicklung der Plattform ePost sind nur durch einen in diesem Kontext erfahrenen und hochqualifizierten Auftragnehmer zu erbringen. Es handelt sich folglich nicht um Standard-Software, sondern um hoch spezialisierte Individual-Software. Der Entwickler dieser Software ist: IBM Deutschland GmbH / IBM-Allee 1 / 71139 Ehningen. Alle Rechte liegen beim Entwickler. Die Auftraggeberin ist lediglich Lizenznehmer und verfügt nicht über die Zugang zu den Quellen der Software. Somit ist schon aus diesem Grunde eine Weiterentwicklung durch Dritte nicht möglich. Auch die zu beschaffenden Unterstützungsleistungen im Zeitraum der Vertragslaufzeit mittels definierter Fachberater, Lösungsmoderatoren und Fachkräften im Kontext des Inputmanagements benötigen spezifische Kenntnisse dieser Plattform, Erfahrungen im Umgang mit ePost und insbesondere die Fähigkeit ein Inputmanagement- Team als auch den Betrieb auf Basis von ePost zu führen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inputmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MRETR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.