Löschfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: BA 21/49
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beelitz
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beelitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb
Löschfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb
Stadt Beelitz Berliner Straße 202 14547 Beelitz
Löschfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb
- eine vom Fahrzeugmotor angetriebenen FPN 10-2000
- eine Schnellangriffseinrichtung
- ein Löschwasserbehälter von mind. 2.000 l nutzbarem Inhalt und
- eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe. Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung LF 20nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rosenbauer.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEYRK7P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.