Lagerwechsel an Straßenbahngetrieben Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2021/Technik
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vip-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerwechsel an Straßenbahngetrieben
Lagerwechsel an insgesamt 32 Getrieben KEHA 345 und 32 Getrieben KEHB 345, modifizierte Ausführung (Flender, mit zusätzlichem Lager und Schneebürste) im Zeitraum von August 2022 bis Dezember 2023.
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Fritz-Zubeil-Straße 96 14482 Potsdam
Der Auftraggeber beabsichtigt den Lagerwechsel an 32 Getrieben KEHA 345 und an 32 Ge-trieben KEHB 345 modifizierte Ausführung (Flender, mit zusätzlichem Lager und Schneebürste) in Fremdleistung zu vergeben. Die Getriebe sind in den beim Auftraggeber im Einsatz befindlichen Straßenbahnfahrzeugen des Typs Siemens COMBINO verbaut.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.
2.
Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG sowie § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen.
3.
Negativerklärung in Insolvenzsachen des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung möglich. Auf Anforderung ist die Negativbescheinigung in Insolvenzsachen des zuständigen Gerichts einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stellen vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
4.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate und nur der Versicherungen, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung möglich. Auf Anforderung sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Sozial-, Kranken und Rentenversicherungsträger vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
5.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung möglich. Auf Anforderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Versicherungsträger vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung möglich. Auf Anforderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stellen vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
7.
Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
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B. Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter.
2.
Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3.
Aktuelle Kopie aus dem Gewerbezentralregister zur Person des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde am Sitz des Unternehmens vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
4.
Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, im Falle einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
5.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten.
6.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Fähigkeit, die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht.
7.
Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten. Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
8.
Für den Fall der Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "Eignungsleihe" i. S. d. § 47 SektVO), ist nachzuweisen, dass die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags erforderlichen Mittel tatsächlich und in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen. Hinweis: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f., 142 GWB sind von allen eignungsverleihenden Unternehmern vorzulegen.
9.
Für den Fall von Unteraufträgen: Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmern vorzulegen, auch außerhalb der Eignungsleihe.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Angabe zur Anzahl aller Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen wie hier ausgeschrieben eingesetzt worden sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen.
2.
Referenzen: Nachweis über mindestens ein (1) abgeschlossenes Vorhaben (Referenz) über Aufträge zwischen 2012 und 2021, die mit den Eigenschaften der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind Leistungen, die sämtliche der nachfolgend aufgeführten Eigenschaften erfüllen:
Instandsetzungen von Getrieben der Fahrzeugtypen Combino oder Avenio
Der Nachweis mindestens einer Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis weiterer Referenzen, die sämtliche der vorgenannten Eigenschaften erfüllen führt zur besseren Bewertung der Eignung.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Bezeichnung der Referenz und des Getriebetyps / Fahrzeugtyps
Name und Adresse des Auftraggebers
Bezeichnung des Auftragsnehmers in dem Projekt und/oder Name des Konsortiums oder Bietergemeinschaft
Für Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die referenzierte Leistung erbracht hat
Anzahl der beauftragten Getriebe
Angaben zum Leistungszeitraum
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
Nachweis über mindestens ein (1) abgeschlossenes Vorhaben (Referenz) über Aufträge zwischen 2012 und 2021, die mit den Eigenschaften der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen.
Für den Teilnahmewettbewerb sind von den Bewerbern insbesondere die Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, die Vergabebedingungen, das Informationsmemorandum und der Teilnahmeantrag (Vordruck) zu beachten. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um Interessenten eine Entscheidung über die Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen.
A.
Inhalt des Teilnahmeantrags:
Der Bewerber füllt die zum Download auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke/Anlagen aus und fügt die geforderten Erklärungen/Nachweise bei (=Teilnahmeantrag). Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen des Teilnahmeantrags, sind neben der Auftragsbekanntmachung sowie den Vergabebedingungen zu beachten.
B.
Form des Teilnahmeantrags, Einreichung
Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich in folgender Form möglich:
Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Brandenburg", ohne fortgeschrittene/qualifizierte Signatur/Siegel.
Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per Post, Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend; diese werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
C.
Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung
Im Einzelnen macht der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner persönlichen Lage (vgl. Ziff. III.1 der Auftragsbekanntmachung). Diese umfassen Angaben zum Unternehmen und im Fall des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu deren Mitgliedern. Zum Nachweis der Eignung hat sich jeder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder sofern gefordert, deren Mitglieder, unter Verwendung der Vordrucke zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erklären (vgl. Ziff. III.1 der Auftragsbekanntmachung). Dabei gilt: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Als Basis für die Angebotskalkulation sind folgende Zahlungsbedingungen anzusetzen: 30 Tage netto nach Rechnungseingang. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils nach erbrachter Leistung und Rücklieferung der jeweiligen Getriebe.
Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass sich alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
1.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Fähigkeit die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht.
2.
Auf die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und die besonderen Vertragsbedingungen gemäß dem Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Prüfung der Vergabeunterlagen, Hinweispflicht, Fragen und Auskünfte
Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die Bekanntmachung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen und für Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bestätigt der Bewerber/Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160 Abs. 3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den der Auftraggeber hinweist.
Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform ("Vergabemarktplatz Brandenburg") unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu stellen. Die Fragefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am 4. November 2020.
Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie sonstige relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der Angebotsphase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw. zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw. Auskunftsersuchen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente und gleichbehandelnde Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben die Bewerber/Bieter auf vertrauliche Informationen gesondert hinzuweisen. Mündlich erteilte Antworten sind nicht verbindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen bei anderen Vertretern des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters von dem Vergabeverfahren führen.
2.
Kommunikation und Verfahrenssprache
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.
Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie Teilnahmeanträge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3.
Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs
Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor.
4.
Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, erfolgt keine Entschädigung, Kostenerstattung oder Vergütung durch den Auftraggeber.
5.
Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden (Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBNRKCU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
A.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
B.
Geheimschutz, Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.