Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-158-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst)
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen (Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst). Die zu regelnde soziale Beratung und Betreuung bezieht sich auf den Personenkreis nach § 4 Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG).
Die Mindestanforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst sind in der Anlage 4 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes in den Punkten 2.2 bis 2.2.4 und 3 festgelegt.
Die soziale Unterstützung durch den Fachberatungsdienst Migrationssozialarbeit zielt in der Landeshauptstadt Potsdam darauf ab, den nach dem Landesaufnahmegesetz in der Stadt aufgenommenen Personen eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen. Dabei sind die Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Migrant*innen und die Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit/ Willkommenskultur des Gemeinwesens zu fördern. Der Auftragnehmer hat zudem die Beratung in der Landeshauptstadt Potsdam durch Sprechstunden vor Ort abzusichern.
Die soziale Beratung und Betreuung soll sowohl in einer Beratungsstelle als auch in Form zugehender und aufsuchender Sozialarbeit erfolgen. Das Angebot weiterer Beratungs- und Betreuungsformate ist erwünscht.
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Beratungsstelle muss auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam liegen.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer:
a) Die soziale Beratung und Betreuung der Personenkreise gem. § 4 LAufnG mit Hilfe eines ganzheitlichen, interkulturellen und mehrsprachigen Ansatzes.
b) Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich der personenbezogenen Tätigkeiten folgende Aufgaben umfassen:
- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der Familienzusammenführung,
- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung sowie der Familienzusammenführung
- die Identifizierung als schutzbedürftige Person nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU und Unterstützung des kommunalen Aufgabenträgers bei der Ermittlung der daraus resultierenden besonderen Bedarfe unter Einbeziehung der Regelangebote (Mitwirkung am Fallmanagement),
- die Beratung im Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen Härtefallkommissionsverordnung,
- die Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Problemlagen im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Regeldiensten,
- niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelmaßnahmen und Angebote beispielsweise zur Orientierung in der Ankommensphase sowie zur psychosozialen Stabilisierung oder bei zielgruppenspezifischen Bedarfslagen.
c) Im Bereich Vernetzung und Kooperation:
- die Pflege bzw. die Schaffung neuer örtlicher, regional beziehungsweise landesweit agierender Vernetzungsstrukturen und Kooperationen sowie entsprechende bereits bestehende Strukturen unterstützen; regionale Facharbeitsgruppen einrichten und koordinieren, örtliche und regionale integrationsförderliche Angebote und Initiativen sowie zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote vernetzen und koordinieren,
- den fachlichen Austausch, beispielsweise zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit, in Abstimmung mit anderen Trägern von Angeboten der Migrationssozialarbeit und dem Land Brandenburg unterstützen sowie
- die Kooperation mit Regelstrukturen und flankierenden Angeboten zur Unterstützung der Integration und zur Unterstützung der interkulturellen Öffnung von sozialen Regeldiensten, Behörden und Institutionen fördern;
- die fachliche und beratende Unterstützung von im Bereich der Migrationssozialarbeit tätigen Personen und Gruppen, beispielsweise bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz vor Gewalt, bei Kooperationen mit bürgerschaftlichen Initiativen und Willkommensinitiativen für die Integration von nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen sowie mit Migrantenorganisationen und durch Einzel- oder Gruppensupervision sowie Schulungen umfassen;
- im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Darstellung des Angebots der Migrationssozialarbeit (insbesondere zeitliche und örtliche Erreichbarkeit, allgemeines und zielgruppenspezifisches Angebotsspektrum) und die Vermittlung von Sachinformationen zu allgemeinen und zielgruppen- oder themenspezifischen Inhalten umfassen.
d) Die Förderung der Integration des aufgenommenen Personenkreises durch:
- die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der Aufnahmegesellschaft,
- gemeinwesenorientierte Angebote,
- interkulturelle Sensibilisierung und Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen,
- Kooperation mit Migrantenorganisationen,
- Vernetzung und Kooperation zwischen migrationsspezifischen und allgemeinen Unterstützungsangeboten,
- Förderung der interkulturellen Öffnung nicht migrationsspezifischer Dienste und Institutionen.
e) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt Potsdam.
f) Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiter*innen der Landeshauptstadt Potsdam.
g) Erwartet wird vom Auftragnehmer zudem die Beratung, Fortbildung und Schulung Dritter, u. a.:
- Mitarbeitende der Gemeinschaftsunterkünfte,
- Ehrenamtliche,
- Flüchtlingsselbstorganisationen,
- Vereine und Initiativen,
- Regionalen Willkommensinitiativen,
- Mitarbeitende von Regelberatungsdiensten,
- Mitarbeitende von Wohnungsvermietern,
- Unternehmerverbände, IHK und HWK.
h) Vorhalten von mehrsprachigem Informationsmaterial (als Flyer sowie als Online-Angebot) über das Leistungsangebot der Beratungsstelle sowie ein Integrationskompass mit Kontaktangaben für die Landeshauptstadt Potsdam.
i) Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft für das Thema Migration.
j) Fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen in der Sozialarbeit und Supervision.
k) Fortlaufende Dokumentation und Evaluierung der Arbeitsinhalte und -ergebnisse.
l) Zum jeweils 31.3. erwartet die Landeshauptstadt Potsdam vom Auftragnehmer einen Jahresbericht über die Strukturen und Aktivitäten des Migrationsfachberatungsdienstes im Vorjahr. Des Weiteren wird eine statistische Aufbereitung der geleisteten Beratungen in quantitativer Hinsicht mit folgenden Angaben erwartet:
- Gesamtanzahl
- Geschlecht
- Alter
- Herkunftsland
- Familienstand
- Aufenthaltsstatus
- Form der Beratung (telefonisch, begleitend, Krisenintervention)
- Dauer der Beratung
- Grund der Beratung
Der Auftragnehmer soll proaktiv u.a. mit folgenden Einrichtungen und Partnern zusammenarbeiten:
- dem Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam,
- der Agentur für Arbeit Potsdam,
- kirchlichen, caritativen und diakonischen Einrichtungen,
- Vermietern,
- anderen Beratungsdiensten,
- Selbsthilfegruppen,
- den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungsverbünden,
- den Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Sportvereinen.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 1 Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
Das Kriterium Leistungsqualität des Betreiberkonzeptes setzt sich aus folgenden Unterkriterien mit Untergewichtung zusammen:
- Leistungsumfang zu 50 %
- Personalorganisation zu 25 %
- Prozessqualität zu 25 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapitel soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (Formular 4.5)
(1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
(1) Erklärung zu Referenzen:
Mindestens 1 unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar ist (Formblatt 4.6).
Folgende Angaben sind dabei zu tätigen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Auftragswert
- Beschreibung der Leistung
- Auftraggeber
- Ggf. Ansprechpartner/Abteilung des Auftraggebers
- Vorgangsnummer
(2) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2)
(3) Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen.
(4) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig) (Formular 4.4 EU).
(5) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
(6) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)
(3) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4)
(4) Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge
(5) Infoblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
(6) Informationsschreiben e-Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRNTR
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRNTR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.