Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/209/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kw-bdg-barnim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie die Verwertung der im Landkreis Barnim (BAR) und im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus der Biotonne, inklusive der Errichtung und des Betriebes der hierfür erforderlichen Bioabfallvergärungsanlage nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 01.04.2025. Der Betrieb der Bioabfallvergärungsanlage hat durch den Auftragnehmer selbst zu erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Gebietslosen (Los 1: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, Los 2: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative A: Laufzeit 10 Jahre, Alternative B: Laufzeit 15 Jahre), nachfolgend wie folgt bezeichnet:
Los 1A: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 1B: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, Vertragslaufzeit 15 Jahre,
Los 2A: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2B: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, Vertragslaufzeit 15 Jahre.
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, 01.04.2025 bis 31.03.2035
Die Abfälle sind je Los an einer durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen und in einer durch den AN zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne aus dem Landkreis Barnim. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. umzuschlagen und zu transportieren sowie in der hierfür im Rahmen der Leistung zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 11.700 bis 28.000 Mg/a an Bioabfällen. Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr, d. h. bis zum 31.03.2036, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr, d. h. bis zum 31.03.2036, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, 01.04.2025 bis 31.03.2040
Die Abfälle sind je Los an einer durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen und in einer durch den AN zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim vom 01.04.2025 bis 31.03.2040. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. umzuschlagen und zu transportieren sowie in der hierfür im Rahmen der Leistung zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 11.700 bis 28.000 Mg/a an Bioabfällen. Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, 01.04.2025 bis 31.03.2035
Die Abfälle sind je Los an einer durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen und in einer durch den AN zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland vom 01.04.2025 bis 31.03.2035. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. umzuschlagen und zu transportieren sowie in der hierfür im Rahmen der Leistung zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 7.000 bis 20.000 Mg/a an Bioabfällen. Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr, d. h. bis zum 31.03.2036, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr, d. h. bis zum 31.03.2036, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, 01.04.2025 bis 31.03.2040
Die Abfälle sind je Los an einer durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen und in einer durch den AN zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland vom 01.04.2025 bis 31.03.2040. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. umzuschlagen und zu transportieren sowie in der hierfür im Rahmen der Leistung zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 7.000 bis 20.000 Mg/a an Bioabfällen. Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bewerbers,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Eignungsnachweise vorliegen.
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Interessenten in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindestanforderungen. Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Erklärung des Bewerbers zum Einsatz von Unterauftragnehmern;
Auf Anforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung der Unterauftragnehmer (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen).
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
- Für Unteraufragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bewerbers bzw. des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B;
- Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe;
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Interessenten bzw. Auftragnehmer gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen:
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 5 Jahre mit einem Nachweis über den Betrieb einer Vergärungsanlage für die Behandlung von Bioabfällen aus kommunaler Sammlung, mit Benennung von betriebener Anlage, durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (verwertete Abfallmenge pro Jahr).
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der abschließenden Verwertung von Bioabfällen (AVV 200108, AVV 200201, AVV 200301 - getrennt erfasste Bioabfälle - oder AVV 200399 - getrennt erfasste Bioabfälle);
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre);
- Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bewerbers
a. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der für die Koordinierung der Leistungserbringung relevanten Betriebsstätten und Betriebsstandorte.
b. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
c. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
- Beschreibung der Organisation des Gesamtvorhabens mit Angaben über die Verantwortlichkeiten (Leitung und Koordination des Vorhabens, Planung der Verwertungsanlage(n), Bau der Verwertungsanlage(n), Betrieb und die Bewirtschaftung der Verwertungsanlage(n));
- Beschreibung des Gesamtkonzeptes zur Verwertung der Bioabfälle in einer Bioabfallvergärungsanlage im Kreisgebiet der Landkreise BAR oder MOL nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
- Für die zu errichtende Vergärungsanlage ist glaubhaft zu machen, dass diese die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen wird (Nachweis des Zugriffs auf den vorgesehenen Standort, Ausführungen zum Bauzeitplan);
- Sofern der Bewerber eine neue Umladestation einrichten möchte, die nicht Teil der Verwertungsanlage ist und die noch nicht genehmigt ist, ist glaubhaft zu machen, dass diese die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen wird.
- Sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Verwertungskonzept benannten Übernahmestelle ist: Nachweis des Zugriffs auf die Anlage für den gesamten Leistungszeitraum, z.B. durch Vorlage des Vertrages mit der im Verwertungskonzept benannte Anlage zur Übernahme der Abfälle oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
- Anlagenkennblatt der zu errichtenden Vergärungsanlage (Bezeichnung, Angaben zu Standort, Besitz- und Eigentumsverhältnissen, Betreiber, vorgesehenem Verwertungsverfahren, Genehmigungsstand, genehmigten Abfallarten, Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität, geplanter Kapazität für den AG);
- Bauzeitplan (Datumsangaben zu Einreichung des Genehmigungsantrages, erwarteter Erteilung der Genehmigung, geplanter Leistungsaufnahme Anlagenerrichter, Bauphasen, Aufnahme des Regelbetriebes);
- Anlagenkennblatt der ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestelle (Umladestation) (Standort, Betreiber, Genehmigungsstand, genehmigten Abfallarten, Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität);
Auf Anforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Genehmigungsunterlagen bezüglich der ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestelle (Umladestation), Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Inhalte des Teilnahmeantrages.
Anforderungen an die Referenzen:
Die Referenzaufträge müssen in Summe eine Behandlungsmenge von > 5.000 Mg/a (Biogut aus Biotonne) aufweisen.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich der verwerteten Abfallmenge erfüllt.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe des Verwertungsvertrages (Teil F Besondere Vertragsbedingungen) zu leisten.
Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen spezifizierten Obergrenzen je Los für spezifische Kosten netto je Megagramm (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) nicht überschreiten.
Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.2.3.1 (Lose 1A/ 1B) bzw. D.3.3.1 (Lose 2A/ 2B) der Leistungsbeschreibung.
Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP). Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bewerber- und Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z. B. Nachforderungen) werden elektronisch über den VMP übermittelt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieteranfragen werden allen Bewerbern/ Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bewerber-/ Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/ Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/ Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bewerber-/ Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/ Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/ Bieter.
Mit dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der vertragsgegenständlichen Abfälle.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL7R9XD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland