Stadtteilmanagement für das Gebiet "Sozialer Zusammenhalt" in Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: D 12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteilmanagement für das Gebiet "Sozialer Zusammenhalt" in Schwedt/Oder
Stadtteilmanagement für das Gebiet "Sozialer Zusammenhalt" in Schwedt/Oder
Stadt Schwedt/Oder Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
Die Stadt Schwedt/Oder wurde Anfang der 2000er Jahre in das Programm "Stadtteile mit besonderem Handlungsbedarf - die Soziale Stadt" aufgenommen. Seit dem 1. Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IHK) im Jahre 2001 spielt die "Soziale Stadt" eine herausragende Bedeutung bei der Entwicklung der Stadtteile der Oberen Talsandterrasse in Schwedt/Oder. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgten für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserten die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Seit dem Jahr 2020 findet eine inhaltliche Neuausrichtung der Städtebauförderung in Deutschland statt. Das Bund-Länder-Förderprogramm trägt nunmehr den Namen "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten".
Die Gebietskulisse des Sozialen Zusammenhalt (SZH) in der Oberen Talsandterrasse umfasst die Stadtteile Am Waldrand, Kastanienallee und Talsand.
Die Stadt Schwedt/Oder möchte nun, zunächst für die kommenden 28 Monate (September 2021 bis Dezember 2023), mit der optionalen Verlängerung um weitere 3 Jahre, das Stadtteilmanagement im Gebiet des SZH neu ausschreiben und vergeben. Das Aufgabenspektrum des Stadtteilmanagement wird insbesondere in der Vermittlerfunktion vor Ort zwischen Akteuren, Stadtverwaltung und Bewohnern im Gebiet gesehen.
Die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen, Workshops, Expertentreffen, Fachtagen, Öffentlichkeitsarbeit sowie regelmäßiger Abstimmungsrunden mit der Stadtverwaltung und im Rahmen des Arbeitskreises sollen die Schwerpunkte der Arbeit bilden.
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt gezeigt, dass die Funktion eines Koordinators/Moderators vor Ort notwendig ist, um die vorhandenen Angebote besser zu vernetzen und zu "vermarkten".
Wesentliche Inhalte der zu erbringenden Leistungen sind u. a.:
- Abstimmung mit den wichtigsten Akteuren vor Ort (Vereine, Initiativen, Kirchen, Ehrenamtlicher, Wohnungsunternehmen und der Fachverwaltung)
- lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken
- Kinder- und Jugendarbeit, Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und Integrationsförderung
- fachliche Begleitung des Förderprogramms SZH
- fachliche Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten (z. B. Stellungnahmen zu Fördermittelakquisen)
- Beratung von Trägern/Akteuren im Quartier
- Organisation und Steuerung des Arbeitskreises "Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt"
- Abstimmung mit anderen Soziale-Stadt-Quartieren und Mitwirkung im Arbeitskreis Soziale Stadt des Städteforums
- aktive Öffentlichkeitsarbeit mit Nachweisführung
- fortlaufende Evaluierung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes
halbjährliche Zwischenstandberichte gegenüber des Auftraggebers
- es sind 2 Präsenztermine pro Monat zu kalkulieren und abzusichern.
optional: Verlängerung um weitere 3 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtteilmanagement für das Gebiet "Sozialer Zusammenhalt" in Schwedt/O
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.weeberpartner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen. Der Empfang von elektronischen Rechnungen wird für alle Auftraggebenden angeboten. Aufgrund dessen kann die Rechnungslegung elektronisch erfolgen. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RKK0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
Gemäß §160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu