Druck- und Kopierkonzept Referenznummer der Bekanntmachung: DIKOM-2021-009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dikom-bb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck- und Kopierkonzept
Der Zweckverband "Digitale Kommunen Brandenburg" (DIKOM) wurde im Mai 2020 als interkommunaler IT-Dienstleister für die Gebietskörperschaften in Brandenburg gegründet um eine Optimierung der IT-Infrastruktur für die Verbandsmitglieder zu erzielen.
Hierzu zählen auch Kopierer. DIKOM strebt daher den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Partner an, welcher im im Rahmen eines geplanten offenen Verfahrens ermittelt werden soll.
Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und die Unterhaltung der Kopierer Infrastruktur in verschiedenen Kommunen.
Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg Gewerbeweg 3 03044 Cottbus Im Verlauf des Vertragszeitraums werden weitere Kommunen Kopierer aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Dabei handelt es sich um Kommunen verschiedener Größe, verteilt über das Land Brandenburg.
Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und die Unterhaltung der Kopierer Infrastruktur in verschiedenen Kommunen.
Es sollen 120 Kopierer aus 4 unterschiedlichen Leistungsklassen angeboten werden, welche je nach lokaler Anforderung eingesetzt werden.
Alle Kopierer sind ins Netzwerk einzubinden und zentral zu managen.
85 Geräte werden sofort abgerufen und müssen zum 1. Januar 2022 die vorhandene Kopierer-Infrastruktur der Stadt Cottbus ersetzen.
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen zweimal um 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Am 9.7.2021 wurde unter der Nr. 2021/S 173-450863 bereits eine Vorinformation veröffentlicht, welche der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote nach § 38 VgV diente
Cottbus
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YXDRA54
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160 ff. GWB.
Insbesondere wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, wonach die Bietenden verpflichtet sind, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland