Lieferung Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Gemeinde Seddiner See Referenznummer der Bekanntmachung: 500006123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seddiner See
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14554
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Gemeinde Seddiner See
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 94 SLP-Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 17 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 1.1.2022 (00:00 Uhr) bis 31.12.2023 (00:00 Uhr) mit Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom). Der Jahresverbrauch 2020 belief sich auf 544.590 kWh.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 94 SLP-Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 17 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 1.1.2022 (00:00 Uhr) bis 31.12.2023 (00:00 Uhr) mit Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom). Der Jahresverbrauch 2020 belief sich auf 544.590 kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.