General -Planungsleistungen für die Erweiterung der Oberschule Lehnitz Referenznummer der Bekanntmachung: OSLM.07.730.01.OV015.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
General -Planungsleistungen für die Erweiterung der Oberschule Lehnitz
Ausgeschrieben war die Generalplanung für die Erweiterung einer Oberschule in Oranienburg
Oberschule Lehnitz Mühlenbecker Weg 9L 16515 Oranienburg, OT Lehnitz
Die zu konzipierende Einrichtung soll überwiegend den Schülern der Oberschule Lehnitz zur Verfügung stehen.
Die Generalplanung umfasst folgende Leistungen:
Erweiterung der Oberschule
a. Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 2-8
b. Objektplanung Freianlagen LPH 2-8
c. Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2-8
d. Fachplanung Tragwerksplanung LPH 2-6
e. Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 2-8
f. Beratungsleistungen mit
1. Nachweise zum konstruktiven Brandschutz
2. Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
3. Bauphysik
4. Leistungen gemäß §§ 2, 3 BaustellV sowie weitere Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungspahsen.
Es handelte sich um ein einstufiges (offenes) Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Es fanden keine Verhandlungen statt. Mit Angebotsabgabe hatte der Bieter bereits ein "finales" Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplaner Eweiterung Oberschule Lehnitz
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen:
Die Bewerber haben sich über die Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu versichern. Die Bewerber werden gebeten, Bewerberfragen und -hinweise gesammelt spätestens bis zum 06.07.2021 ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Die Stellung von Bewerberfragen ist nur registrierten Nutzern möglich.
Es erfolgt keine Kostenerstattung für Teilnahme am Verfahren.
Bei Wertesummengleichstand zweier oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer entscheidet das Los.
Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der festgelegten Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung (Punkte) und die Zuschlagserteilung auf das nach diesen Kriterien wirtschaftlichste Angebot.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RKLW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberhavel.de