Planung der Dorfstraße in Schwedt/Oder, Ortsteil Kummerow, Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: P 05-2021-A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Dorfstraße in Schwedt/Oder, Ortsteil Kummerow, Angebotsphase
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt/Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Kleinteiligen Reparaturmaßnahmen stellen keinen geforderten Straßenzustand dar. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inklusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weißt zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der allerdings bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist als schlecht zu bezeichnen.
Es ist nicht möglich mit kleinteiligen Reparaturmaßnahmen einen ordentlichen Straßenzustand herzustellen. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inclusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Es ist geplant die Dorfstraße grundhaft zu erneuern.
Die Fahrbahn soll vorzugsweise in Asphaltbauweise befestigt werden.
Die Grundstückszufahrten, Gehwege und Stichwege sollten gepflastert werden.
Im Zuge der Planung ist in mehreren Varianten zu untersuchen, ob Mischverkehrsflächen angelegt werden oder eine Fahrbahn mit straßenbegleitenden Gehwegen geeigneter ist.
Das Einbahnstraßensystem soll beibehalten werden. Als Straßenbreite werden 3,50m angesetzt.
Die Verkehrsflächen sollen so weit wie möglich an die Grundstücksgrenze verschoben werden, um dort möglichst keine Restgrünflächen zu erhalten.
Das Entwässerungskonzept und Entwässerungsvorschläge (unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens) der Regenentwässerung sind vom Auftragnehmer auch in Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zu erstellen.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurden bereits eine Baugrunduntersuchung und die Bestandsvermessung beauftragt. Das Baugrundgutachten liegt bereits vor (Siehe Anlage 9) und ist bei der Planung zu beachten.
Die Vermessungsunterlagen werden zum Beginn der Planung vorliegen.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen 1 - 8 zu ermitteln.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen.
Für jedes Gewerk wurde eine überschlägige Kostenannahme (netto) erstellt, auf deren Grundlage das Honorar ermittelt werden soll.
Verkehrsanlagen 800.000,-EUR
Ingenieurbauwerke 145.000,-EUR
Freianlagen 125.000,-EUR
Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen.
Stadt Schwedt/Oder, FB 3, Abt. Baucontrolling/Zentrale Vergabestelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
keine
Die angegebene voraussichtliche Laufzeit des Vertrages bis zum Jahr 2023 ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://gast-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Rechnungslegung.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RK5E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu