Modernisierung des Wehres und der Schleuse Mittenwalde im Nottekanal Referenznummer der Bekanntmachung: 142101-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwalde, OT Gallun
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wbv-freiwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung des Wehres und der Schleuse Mittenwalde im Nottekanal
Die zu modernisierende wasserwirtschaftliche Anlage befindet sich im Nottekanal bei km 009+700.
Die Wehranlage dient zur Stabilisierung und effektiven Bewirtschaftung des Wasserdargebots sowie zur Regulierung der Wasserstände bei Niedrig- und Hochwasserabflüssen des Nottekanal. Der Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasser beträgt ca. 1,15 m.
Die vorhandene Wehrgruppe wurde 1966 mit Wehranlagen und Schleusen errichtet und ist zurzeit eingeschränkt betriebsbereit. Der gesamte Stahlwasser- und Maschinenbau einschließlich der Steuerung müssen saniert und erneuert werden.
Wehr und Schleuse Mittenwalde im Nottekanal 15749 Mittenwalde
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 HOAI (2021) der Leistungsbilder:
- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Massivbau / Stahlwasserbau (§ 43 HOAI),
- Leistungsbild Tragwerksplanung Massivbau / Stahlwasserbau (§ 51 HOAI),
- Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI),
- Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI),
- Geotechnische Leistungen / Grundleistungen (HOAI, Anlage 1.3)
sowie dafür notwendige Besondere Leistungen.
Die Besonderen Leistungen umfassen:
1. Alternativenuntersuchungen,
2. Besondere Leistungen der LPH 2, 4, 7 und 9,
3. Geotechnische Leistungen,
4. Vermessungsleistungen,
5. Naturschutzfachliche Planungen,
6. Örtliche Bauüberwachung, Ökologische Baubegleitung, SiGeKo.
Die Beauftragung der Planung erfolgt stufenweise/optional (Optionsvertrag).
Vorbehaltlich der Sicherung von Fördermitteln erfolgt eine stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung (siehe Aufgabenstellung, Ziff. 11.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung des Wehres und der Schleuse Mittenwalde im Nottekanal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0HRKY5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/ueber-uns/abteilung-1-zentrale-angelegenheiten/vob-vol-beschwerdestelle/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung.
Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/