Stadt Cottbus VHV 72/2021 - Planungsleistungen Cottbuser Ostsee, Freianlagen und verkehrstechnische Erschließung des Cottbuser Hauptstrandes Referenznummer der Bekanntmachung: VHV 72-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus VHV 72/2021 - Planungsleistungen Cottbuser Ostsee, Freianlagen und verkehrstechnische Erschließung des Cottbuser Hauptstrandes
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Planung des künftigen "Hauptstrandes Cottbus" in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021 unter Berücksichtigung der aktuell vorhandenen Vegetation, des künftigen Bedarfs an Strandinfrastruktur und unter Einbeziehung von Fragestellungen des Tourismus und (Freizeit-)Sports sowie des ruhenden Verkehrs. Ferner sind Lösungen für die verkehrliche Erschließung und stadttechnische Ver- und Entsorgung der seenahen Bebauung grundlegend zu erarbeiten.
Stadt Cottbus 03046 Cottbus Das 17,7 ha große Plangebiet befindet sich am westlichen Ufer des künftig entstehenden Cottbusser Ostsees.
Gegenstand sind Planungsleistungen gemäß § 39 HOAI 2021 - Freianlagen (Leistungsphasen 1 bis 9) und § 47 HOAI 2021 - Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1 bis 8) für den Hauptstrand Cottbusser Ostsee.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Zunächst ist nur die Vergabe der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI inkl. der diesen Leistungsphasen zuzuordnenden besonderen Leistungen in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen vorgesehen.
Die Leistungsphasen 3 bis 9 Freianlagen und 3 bis 8 Verkehrsanlagen sollen entsprechend dem weiteren Planungsprozesses stufenweise bis zum Jahr 2026 beauftragt werden. Die Option zur Beauftragung der weiteren Leistungsphasen behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor. Zur Übernahme weiterer Leistungsphasen werden die Bieter verpflichtet. Sollte die Auftraggeberin keine weitere Beauftragung vornehmen können oder wollen, besteht kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers gegen die Auftraggeberin auf Beauftragung von Leistungen über die Leistungsphase 2 hinaus. Mit Beauftragung und Vergütung der Leistungsphasen 1 und 2 erhält die Auftraggeberin das Recht der Weiterverwendung der in diesem Zusammenhang erbrachten Arbeitsergebnisse.
Der Zuschlag für beide Leitungsbilder wird nur an einen Bieter/eine Bietergemeinschaft erteilt.
siehe II. 2.4 der Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe atelier8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baruth
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15837
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYR50
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Informati-on über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Informationdurch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland