DESY Zeuthen: Bereitstellung von Rechenkapazitäten auf Quantencomputern als Open Access Referenznummer der Bekanntmachung: DIR 1938_19082021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 171-446242)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.desy.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

DESY Zeuthen: Bereitstellung von Rechenkapazitäten auf Quantencomputern als Open Access

Referenznummer der Bekanntmachung: DIR 1938_19082021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

DESY zählt zu den weltweit führenden Beschleunigerzentren. Mit den DESY-Großgeräten erkunden Forscher den Mikrokosmos in seiner ganzen Vielfalt. Der Standort in Zeuthen (bei Berlin in Brandenburg) ist neben Hamburg der zweite Standort von DESY. Seit 2011 wird dort mit dem Forschungsschwerpunkt Astroteilchenphysik geforscht.

DESY plant den Aufbau eines Labors für Quantencomputer Anwendungen ("LQCA") am DESY Standort Zeuthen. DESY verfügt aktuell über keine eigenen Quantencomputer und will mit einem kompetenten Partner zusammenarbeiten, der über entsprechende Quantencomputer verfügt, diese zur Nutzung bereitstellt und zusätzlich die Software und die Tools anbietet, die den Zugang und die Nutzung der Rechenkapazitäten des Quantencomputers ("Kapazitäten") über einen Remotezugang ermöglichen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 171-446242

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Anstatt:

[...]

- WL1 und WL2: 200 Punkte,

[...]

muss es heißen:

[...]

- WL1: 200 Punkte,

[...]

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:

WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Kapazitäten an Quantenrechnern) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

muss es heißen:

WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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