mobile 5-Achs-Bearbeitungsmaschine als Grundlage einer mobilen Reparaturfabrik Referenznummer der Bekanntmachung: F41_000575
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.b-tu.de
Abschnitt II: Gegenstand
mobile 5-Achs-Bearbeitungsmaschine als Grundlage einer mobilen Reparaturfabrik
mobile 5-Achs-Bearbeitungsmaschine als Grundlage einer mobilen Reparaturfabrik
Im WI+R Projekt Mobile Reparaturfabrik des Lehrstuhls Konstruktion und Fertigung der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine mobile 5-Achs Bearbeitungsmaschine, die über eine HSK-63 A Schnittstelle verfügt, beschafft werden. Es ist außerdem ein WAAM Kopf zur lichtbogenbasierten additiven Fertigung, eine Motorspindel zum Nutzen von Fräswerkzeugen, ein Messtaster, sowie eine für den Prozess angemessene Bauteilkühlung hinzuzufügen. Die Bearbeitungsmaschine (incl. Peripherie) ist außerdem in einem 20 Fuß (High Cube) Container unterzubringen, der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
BTU Cottbus-Senftenberg, Fachgebiet Konstruktion und Fertigung Konrad-Wachsmann-Allee 17 03046 Cottbus Panta Rhei, 03046 Cottbus
mobile 5-Achs-Bearbeitungsmaschine als Grundlage einer mobilen Reparaturfabrik
Im WI+R Projekt Mobile Reparaturfabrik des Lehrstuhls Konstruktion und Fertigung der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine mobile 5-Achs Bearbeitungsmaschine, die über eine HSK-63 A Schnittstelle verfügt, beschafft werden. Es ist außerdem ein WAAM Kopf zur lichtbogenbasierten additiven Fertigung, eine Motorspindel zum Nutzen von Fräswerkzeugen, ein Messtaster, sowie eine für den Prozess angemessene Bauteilkühlung hinzuzufügen. Die Bearbeitungsmaschine (incl. Peripherie) ist außerdem in einem 20 Fuß (High Cube) Container unterzubringen, der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
Optionale Zusatzkomponenten
Diese Komponenten sind separat im Angebot auszuweisen.
- WAAM Kopf und Peripherie für HSK?63 A Aufnahme
- Messtaster für HSK-63 A Aufnahme
- Bauteilkühlung (Luft) für den WAAM Prozess
Weitere Informationen und Anforderung an die optionalen Zusatzkomponenten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (gemäß Formular 3.4 EU unter dem Punkt "Vergabeunterlagen").
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Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter der Vergabestellte im 4-Augen-Prinzip. Bieter/Bewerber sind lt. VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie die Bewerbungsbedingungen eVergabe unter "Vergabeunterlagen".
Vorsorglich wird insbesondere auf Punkt 1, Nr. 1 der VOL/B mit dem Hinweis verwiesen, dass anderslautende Geschäfts-, Liefer-, oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Bestandteil des Vertrages werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY0RN7Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.