Sanierung der Rennbahn Hoppegarten - Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Elektrotechnische Analgen Referenznummer der Bekanntmachung: Los 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dahlwitz-Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoppegarten.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Rennbahn Hoppegarten - Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Elektrotechnische Analgen
Die "Rennbahn Hoppegarten" erstreckt sich auf einer weiträumigen Liegenschaft im Gemeindegebiet der amtsfreien Gemeinde Hoppegarten im Westen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg. Weite Teile dieser Liegenschaft sind als Kulturdenkmal nationaler Bedeutung ausgewiesen. Dies betrifft vor allem die vom Projektgebiet umfass-ten Tribünen und Freianlagen. Die Liegenschaft wird nach wie vor, im Sinne des ursprünglichen Verwendungszweckes, zur Durchführung von Pferdesportveranstaltungen genutzt. Als zusätzliche Nutzung werden diverse Events (z. B. Musikveranstaltungen) durchgeführt. Auch zukünftig soll die Liegenschaft für den Pferdesport und für Events genutzt werden.
Aufgrund veränderter Anforderungen an die Geschäftsprozesse und aufgrund des erheblich sanierungsbedürftigen und nicht mehr rechtskonformen Zustandes der Gebäude und Freianlagen, ist eine Nutzung in Zukunft nur möglich, wenn die Gebäude und Freianlagen einerseits denkmalgerecht saniert sowie andererseits umgebaut und an zeitgemäße Anforderungen angepasst werden.
Dies betrifft auch die Technische Ausrüstung der fünf zentralen und denkmalgeschützten Gebäude
- Haupttribüne,
- Klub-Tribüne,
- Rechengebäude,
- Pumpenhaus und
- Waagegebäude sowie
das Versorgungsnetz und die Technische Ausrüstung in den Freianlagen im gesamten Projektgebiet.
Ausschreibungsgegenstand waren Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach den §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9, einschließlich der Planung der Technischen Ausrüstung in den Außenanlagen der Rennbahn Hoppegarten sowie Besondere Leistungen in dem in Teil B und Teil C der Vergabeunterlagen beschriebenen Umfang.
Die Auftragserteilung sollte stufenweise erfolgen. Mit dem Zuschlag wollte der Auftraggeber zunächst die Stufe 1 mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragen. Ein rechtlicher Anspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen oder der Besonderen Leistungen sollte für die Bieter nicht bestehen. Einzelheiten zu den genauen Leistungsbestandteilen und den Projektbausteinen können der beigefügten Leistungsbeschreibung (Teil B) entnommen werden. Die Gestaltung des Abrufs richtet sich nach dem Vertrag (Teil C).
Es erfolgt eine gestufte Beauftragung. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Teil B. und Teil C.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der Rennbahn Hoppegarten - Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Elektrotechnische Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sollte ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624) stattfinden.
Die Vergabestelle wollte den Zuschlag, wenn möglich, bereits auf das erste Angebot erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Näheres konnte den Vergabeunterlagen, Teil A. Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Im Teilnahmewettbewerb sollte zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft werden. Es sollten bis zu vier geeignet Bewerber in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert werden.
Im Teilnahmewettbewerb wurden zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe geprüft. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wurde in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, sollten ausscheiden. Es sollten bis zu vier von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert werden. Soweit mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen erfüllen und die Bewerberzahl zu hoch gewesen wäre, wolltedie Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen. Die Vergabestelle erachtete Bewerber, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, für fachlich gleich geeignet, sodass eine weitere qualitative Differenzierung nicht mehr vorgeshen war. Aus diesem Grund sollte dasLosverfahren zur Anwendung kommen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Der Teilnahmeantrag war elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behielt sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Kosten für die Verfahrensteilnahme sollten nicht erstattet werden.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsunterlage) waren für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen hatten für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern stand es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQQRCFG
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.