Mobilstationen in Potsdam-Mittelmark Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2020 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilstationen in Potsdam-Mittelmark
Durch das Projekt sollen an allen Haltestellen des Landkreises Potsdam-Mittelmark eine Verknüpfung von Mobilitätsformen geprüft werden und bestmöglich - bei Bestehen entsprechender Potenziale - daraus resultierend Mobilstationen entstehen.
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig
Als zentrale Leistung dieser Vergabe soll ein umfangreicher Leitfaden entstehen, der es Kommunen im Landkreis ermöglicht, für die jeweiligen lokalen Gegebenheiten geeignete Mobilstationen zu planen und einzurichten. Dieser soll so gestaltet werden, dass er auch für Kommunen in anderen Landkreisen des Landes Brandenburg grundsätzlich nutzbar ist. Die gesamte Umsetzung des Projekts erfolgt durch den Bieter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobilstationen in Potsdam-Mittelmark
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Fünf ausgewählte Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Mit den drei Bietern mit den besten Angeboten wird in die Verhandlungen eingetreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRNX4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."