Fachplanung Technische Ausrüstung, Sanierung Trinkwasserinstallation der U-Gebäude 01,04,05,06,08 und 10, Barnim-Kaserne Straußberg Referenznummer der Bekanntmachung: 29/2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 174-454125)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung Technische Ausrüstung, Sanierung Trinkwasserinstallation der U-Gebäude 01,04,05,06,08 und 10, Barnim-Kaserne Straußberg

Referenznummer der Bekanntmachung: 29/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die sich in Nutzung befindenden Bestandsunterkunftsgebäude 01, 04, 05, 06, 08 und 10 auf der o.g. Liegenschaft ist die Trinkwasserverrohrung vollständig zurückzubauen und nach dem Stand der Technik zu erneuern. Die sanitären Objekte und Installationsgegenstände sind fachgerecht zu demontieren, auf Wiederverwendbarkeit zu prüfen, ggf. zu lagern und erneut zu verwenden.

Bestehende Vorwandelemente sind nach Erfordernis auszutauschen.

Sämtliche sich im Bestand befindende Trinkwasserwarm-Entnahmestellen sind beizubehalten. Zur Wahl der neuen Trinkwarmwasserbereitungsanlagen sind in Abhängigkeit von Nutzungsart und Belegung sowie Anzahl der Zapfstellen zentrale und dezentrale Lösungen zu bewerten und wirtschaftlich gegenüber zu stellen. Ausgangsvariante zur Bewertung sollte die Trinkwarmwasserbereitung je Gebäude über eine Frischwasserstation mit heizwasserseitigem Pufferspeicher sein.

Das Ergebnis der Untersuchung ist vorzulegen. In einer gemeinsamen Abstimmung wird festgelegt, welche Variante zur Ausführung kommen soll.

Abwasserseitig wird im Vorfeld eine Kamerabefahrung der Schmutzwassergrundleitungen durchgeführt. Diese Leistung ist nicht Bestandteil dieser baulichen Maßnahme. Die Schmutzwassersammel- und -anschlussleitungen sowie die Schmutzwasserfallleitungen im Bestand sind, nach einer Bewertung des Ist-Zustandes sowie unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Restnutzungsdauer von 10-15 Jahren, zu erneuern. Es ist im Zuge der Neuinstallation eine brandschutztechnische Ertüchtigung der Trinkwasser- als auch der Bestandsabwasserleitungen vorzunehmen.

Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Restnutzungsdauer der Gebäude von 10-15 Jahren und dem erforderlichen baulichen Eingriff sind die sich im Bestand befindenden Zu- und Abluftanlagen in den Sanitärräumen gemäß dem Stand der Technik anzupassen.

Es ist zwingend zu beachten, dass bei einem Verdacht auf Asbest oder anderer möglicher Gefahrstoffe bspw. In den Dämmstoffen der Bestandsrohrleitungen, die nicht zweifelsfrei widerlegt werden können, die Beprobung und Analyse des Verdachtsmaterials beauftragt und durchgeführt wird.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 174-454125

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Friständerung
Anstatt:
Tag: 04/10/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 05/10/2021
Ortszeit: 12:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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