SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin (NBS)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 169-442227)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mil.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin (NBS)
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin
RB66 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde
Die Leistungen umfassen auf der Linie RE9 ca. 1.080.000 Zugkm p. a.
Die Leistungen umfassen auf der Linie RB66 ca. 430.000 Zugkm p. a., wobei die Beauftragung dieses Leistungsteils unter dem Vorbehalt einer abschließenden Klärung der Vergabestelle mit der Wojewodschaft Westpommern steht.
Die Linien RE9 und RB66 sind darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreiben. Derzeit erkundet die Vergabestelle insoweit die Möglichkeit einer Einbindung der Wojewodschaft Westpommern.
Gegenstand der Verhandlungen ist zudem eine mögliche Umgestaltung des Betriebsprogramms mit Verlängerung der Linie RE9 im VBB-Gebiet und einer Erweiterung des Leistungsumfangs um bis zu ca. 200.000 Zugkm p. a..
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Angebotsfrist
Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags
Angebotsfrist
Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags
Angebotsabgabe
Abgabe des Teilnahmeantrags
mit dem Angebot vorzulegen
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3)3
gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3) 4)
mit dem Angebot vorzulegen
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Die Auskunft oder sie ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein
Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 10 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter bzw. die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen mit dem Erstangebot vorgelegt wird.
Angebotsfrist
Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags
mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde
mit der gemeinsamen Abgabe eines Teilnahmeantrags und Angebots in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde bzw. wird
mit dem Angebot
spätestens mit dem endgültigen Angebot
mit seinem Angebot nachzuweisen
mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen
Die hiesige Bekanntmachung einer Berichtigung dient zur redaktionellen Korrektur. Eine materielle Veränderung der Eignungsanforderungen ist damit nicht verbunden.