JA 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Jahresabschlussprüfer 2022-2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
JA 2022-2025
Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Investitionsbank des Landes Brandenburg und deren Tochtergesellschaften sowie optional die Konzernabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2025.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam
- Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse (nur Einzelabschluss) sowie des Lageberichtes der ILB sowie ihrer Tochtergesellschaften der Jahre 2022 bis 2025,
- optional: Prüfung des handelsrechtlichen Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes der ILB der Jahre 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung der anzuwendenden Vorschriften des HGB (ggf. muss diese Prüfung nicht durchgeführt werden),
- Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetz,
- Erstellung des Bezügeberichts,
- Prüfung des jährlichen Kostennachweises der ILB für das Land Brandenburg,
- ggf. Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der Deutschen Bundesbank (Kreditforderungen - Einreichung und Verwaltung / MACCs),
- Prüfung gemäß § 89 Abs 1. des WpHG in der Fassung des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes in dem aufsichtlich für erforderlich erachteten Umfang (bis inkl. 31.12.2022 liegt BaFin-Befreiung vor),
- Prüfung gemäß § 84 WpHg im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in dem aufsichtlich für erforderlich erachteten Umfang,
- Prüferische Durchsicht (ISAE 3000, limited assurance) der nichtfinanziellen Erklärung,
- Prüfung der Meldung anrechenbarer Kredite für gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) inkl. Erstellung eines Prüfvermerks,
- Prüfung der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 Satz 2 FinDAG inkl. Erstellung eines Prüfvermerks.
Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern erfolgt anhand der jeweiligen Übereinstimmung der dort genannten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen. Je größer die Übereinstimmung ist, ums so besser wird auch die Referenz bewertet.
Insofern kommt es vornehmlich nicht auf die bloße Anzahl der von den Bewerbern eingereichten Referenzen an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (nicht älter als sechs Monate),
- Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Eigenerklärung, dass eine Ablehnung als Abschlussprüfer durch die BaFin nicht vorliegt,
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 54 WPO
- Eigenerklärung zu den bislang erbrachten Nichtprüfungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber einschließlich Tochtergesellschaften,
- Eigenerklärung zur Höhe des Umsatzes mit Gesellschaften des zu prüfenden AG und Anteil am Gesamtumsatz beim Bewerber,
- Eigenerklärung über die vom Bewerber in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Umsätze im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrages
- Eigenerklärung, dass keine Interessenkollision mit aktuellen bzw. früheren Prüfungs- und Beratermandaten bestehen,
- Aufstellung der für die Prüfung verantwortlichen Personen unter Angabe der Qualifikation und Berufserfahrung sowie Sitz des betreuenden Büros,
- Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angaben zur Unternehmensorganisation, zur Mitarbeiterzahl, zum Leistungsspektrum und den Schwerpunkten der Geschäftstätigkeit (Bewerberdarstellung)
Mindestens drei Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren über erbrachte vergleichbare Leistungen (Jahres- und Konzernabschlussprüfungen bei deutschen Förderinstituten o. ä. Banken nach HGB sowie inkl. der Themen Regulatorik, Risk Management und IT), unter Angabe von Umfang und Laufzeit sowie der Auftraggeber und eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Eigenerklärung)
§§ 318, 319 HGB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1RNYV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.