Entwicklung und Erprobung eines Kompetenzportfolios für den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule für das MBJS Referenznummer der Bekanntmachung: V-21/0541
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Erprobung eines Kompetenzportfolios für den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule für das MBJS
Entwicklung und Erprobung eines Kompetenzportfolios für den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
Die wichtigste Aufgabe des Auftragnehmers ist die Entwicklung des Kompetenzportfolios anhand der oben beschrieben Ziele, welches analog und digital eingesetzt werden kann. Es umfasst die sinnvolle Erstellung eines übersichtlichen Kompetenzportfolios auf der einen Seite (Kindergarten) und die effektive Verarbeitung dessen auf der anderen Seite (Grundschule).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung
E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung
E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung
E4 Eigenerklärung zu Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYHHE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de