Datenschutzgerechte Entsorgung für die AOK Nordost Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-14-NORDOST-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenschutzgerechte Entsorgung für die AOK Nordost
Der Auftragnehmer hat verschließbare Sicherheitsbehälter zur Aufnahme von datenschutzrelevanten Materialien (Papier und Pappe, Ordnungsmittel (z. B. EDV-Ausdrucke, Bankbelege, Archivgut, Aktenmaterial, Aktenordner aus Hartpappe einschließlich Inhalt und Metallmechanik), Datenträger, Kunststoffe (z. B. Magnet- und Videobänder, Karbonbänder, Magnetbänder, Disketten, CD, DVD, Plastikkarten im Scheckkartenformat, beschriftete Folien etc.)) an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin bereitzustellen. Die Sicherheitsbehälter sind abzuholen, zu entleeren und die datenschutzrelevanten Materialien unverzüglich gemäß DIN 66399, Sicherheitsstufe 4 zu vernichten.
Land Brandenburg
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam
Der Auftragnehmer hat verschließbare Sicherheitsbehälter zur Aufnahme von datenschutzrelevanten Materialien (Papier und Pappe, Ordnungsmittel (z. B. EDV-Ausdrucke, Bankbelege, Archivgut, Aktenmaterial, Aktenordner aus Hartpappe einschließlich Inhalt und Metallmechanik), Datenträger, Kunststoffe (z. B. Magnet- und Videobänder, Karbonbänder, Magnetbänder, Disketten, CD, DVD, Plastikkarten im Scheckkartenformat, beschriftete Folien etc.)) an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin bereitzustellen. Die Sicherheitsbehälter sind abzuholen, zu entleeren und die datenschutzrelevanten Materialien unverzüglich gemäß DIN 66399, Sicherheitsstufe 4 zu vernichten.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch längstens einmal um weitere 12 Monate, soweit die Vereinbarung nicht bis zum 30.06.2024 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich oder per Fax gekündigt wird. Ohne Kündigung endet die Vereinbarung spätestens nach 48 Monaten zum 31.12.2025.
1) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Termine für die Ortsbesichtigungen sind direkt mit den Ansprechpartnern der Auftraggeberin vor Ort abzustimmen. Namen, Kontaktdaten und Erreichbarkeiten der Ansprechpartner sind der Standortübersicht in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ortsbesichtigungen sind in der 1. und 2. Oktoberwoche möglich.
Land Mecklenburg-Vorpommern
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam
Der Auftragnehmer hat verschließbare Sicherheitsbehälter zur Aufnahme von datenschutzrelevanten Materialien (Papier und Pappe, Ordnungsmittel (z. B. EDV-Ausdrucke, Bankbelege, Archivgut, Aktenmaterial, Aktenordner aus Hartpappe einschließlich Inhalt und Metallmechanik), Datenträger, Kunststoffe (z. B. Magnet- und Videobänder, Karbonbänder, Magnetbänder, Disketten, CD, DVD, Plastikkarten im Scheckkartenformat, beschriftete Folien etc.)) an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin bereitzustellen. Die Sicherheitsbehälter sind abzuholen, zu entleeren und die datenschutzrelevanten Materialien unverzüglich gemäß DIN 66399, Sicherheitsstufe 4 zu vernichten.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch längstens einmal um weitere 12 Monate, soweit die Vereinbarung nicht bis zum 30.06.2024 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich oder per Fax gekündigt wird. Ohne Kündigung endet die Vereinbarung spätestens nach 48 Monaten zum 31.12.2025.
1) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Termine für die Ortsbesichtigungen sind direkt mit den Ansprechpartnern der Auftraggeberin vor Ort abzustimmen. Namen, Kontaktdaten und Erreichbarkeiten der Ansprechpartner sind der Standortübersicht in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ortsbesichtigungen sind in der 1. und 2. Oktoberwoche möglich.
Land Berlin
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam
Der Auftragnehmer hat verschließbare Sicherheitsbehälter zur Aufnahme von datenschutzrelevanten Materialien (Papier und Pappe, Ordnungsmittel (z. B. EDV-Ausdrucke, Bankbelege, Archivgut, Aktenmaterial, Aktenordner aus Hartpappe einschließlich Inhalt und Metallmechanik), Datenträger, Kunststoffe (z. B. Magnet- und Videobänder, Karbonbänder, Magnetbänder, Disketten, CD, DVD, Plastikkarten im Scheckkartenformat, beschriftete Folien etc.)) an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin bereitzustellen. Die Sicherheitsbehälter sind abzuholen, zu entleeren und die datenschutzrelevanten Materialien unverzüglich gemäß DIN 66399, Sicherheitsstufe 4 zu vernichten.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch längstens einmal um weitere 12 Monate, soweit die Vereinbarung nicht bis zum 30.06.2024 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich oder per Fax gekündigt wird. Ohne Kündigung endet die Vereinbarung spätestens nach 48 Monaten zum 31.12.2025.
1) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Termine für die Ortsbesichtigungen sind direkt mit den Ansprechpartnern der Auftraggeberin vor Ort abzustimmen. Namen, Kontaktdaten und Erreichbarkeiten der Ansprechpartner sind der Standortübersicht in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ortsbesichtigungen sind in der 1. und 2. Oktoberwoche möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Je Los mind. zwei Referenzprojekte zu Leistungen, die innerhalb der letzten vier Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Inhaltlich vergleichbar sind Aufträge, wenn sie mindestens folgende Anzahl an Standorten und ausgewiesenes Entsorgungsvolumen pro Jahr umfassen und die Entsorgung nach DIN 32757, Sicherheitsstufe 4 oder DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 vorgenommen wurde.
LOS 1: 20 Standorte = 400.000 Liter/Jahr
LOS 2: 20 Standorte = 400.000 Liter/Jahr
LOS 3: 15 Standorte = 400.000 Liter/Jahr
Für jede Referenz ist ein gesonderter Erhebungsbogen auszufüllen. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung des Auftrags sowie Angaben zu Ansprechpartnern in den Referenzprojekten (inkl. Telefonnummer) vorzunehmen.
1) 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsausführung erforderlichen Versicherungen abzuschließen, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten, die Prämien zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen und die Versicherungspolicen mit den Versicherungsbedingungen auf Anfrage der Auftraggeberin zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
2. Der Nachweis für die genannten Versicherungen ist nach Zuschlagserteilung spätestens mit Beginn der Leistungen (Bereitstellung der Container) der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente beizubringen.
3. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass Haftpflichtversicherungen mit mindestens folgenden Deckungssummen bestehen:
- Sachschäden: 3 Mio. EUR je Fall/ 6 Mio. EUR jährl.
- Personenschäden: 3 Mio. EUR je Fall/ 6 Mio. EUR jährl.
- Vermögensschäden inkl. Datenschutz gemäß § 13 der Datenschutzbestimmungen: hinreichend im Sinne des Art. 82 EU-DSGVO
2) Erklärung des Auftragnehmers zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, folgende Unterlageneinzureichen:
- Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes
(3) Datenschutzbestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis F
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKREF2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".