Datenschutzgerechte Entsorgung für die AOK Nordost Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-14-NORDOST-PEN

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREF2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKREF2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Datenschutzgerechte Entsorgung für die AOK Nordost

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-14-NORDOST-PEN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511400 Altpapiersammlung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer hat verschließbare Sicherheitsbehälter zur Aufnahme von datenschutzrelevanten Materialien (Papier und Pappe, Ordnungsmittel (z. B. EDV-Ausdrucke, Bankbelege, Archivgut, Aktenmaterial, Aktenordner aus Hartpappe einschließlich Inhalt und Metallmechanik), Datenträger, Kunststoffe (z. B. Magnet- und Videobänder, Karbonbänder, Magnetbänder, Disketten, CD, DVD, Plastikkarten im Scheckkartenformat, beschriftete Folien etc.)) an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin bereitzustellen. Die Sicherheitsbehälter sind abzuholen, zu entleeren und die datenschutzrelevanten Materialien unverzüglich gemäß DIN 66399, Sicherheitsstufe 4 zu vernichten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Land Brandenburg

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer hat verschließbare Sicherheitsbehälter zur Aufnahme von datenschutzrelevanten Materialien (Papier und Pappe, Ordnungsmittel (z. B. EDV-Ausdrucke, Bankbelege, Archivgut, Aktenmaterial, Aktenordner aus Hartpappe einschließlich Inhalt und Metallmechanik), Datenträger, Kunststoffe (z. B. Magnet- und Videobänder, Karbonbänder, Magnetbänder, Disketten, CD, DVD, Plastikkarten im Scheckkartenformat, beschriftete Folien etc.)) an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin bereitzustellen. Die Sicherheitsbehälter sind abzuholen, zu entleeren und die datenschutzrelevanten Materialien unverzüglich gemäß DIN 66399, Sicherheitsstufe 4 zu vernichten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit verlängert sich automatisch längstens einmal um weitere 12 Monate, soweit die Vereinbarung nicht bis zum 30.06.2024 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich oder per Fax gekündigt wird. Ohne Kündigung endet die Vereinbarung spätestens nach 48 Monaten zum 31.12.2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.

Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Termine für die Ortsbesichtigungen sind direkt mit den Ansprechpartnern der Auftraggeberin vor Ort abzustimmen. Namen, Kontaktdaten und Erreichbarkeiten der Ansprechpartner sind der Standortübersicht in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ortsbesichtigungen sind in der 1. und 2. Oktoberwoche möglich.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Land Mecklenburg-Vorpommern

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer hat verschließbare Sicherheitsbehälter zur Aufnahme von datenschutzrelevanten Materialien (Papier und Pappe, Ordnungsmittel (z. B. EDV-Ausdrucke, Bankbelege, Archivgut, Aktenmaterial, Aktenordner aus Hartpappe einschließlich Inhalt und Metallmechanik), Datenträger, Kunststoffe (z. B. Magnet- und Videobänder, Karbonbänder, Magnetbänder, Disketten, CD, DVD, Plastikkarten im Scheckkartenformat, beschriftete Folien etc.)) an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin bereitzustellen. Die Sicherheitsbehälter sind abzuholen, zu entleeren und die datenschutzrelevanten Materialien unverzüglich gemäß DIN 66399, Sicherheitsstufe 4 zu vernichten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit verlängert sich automatisch längstens einmal um weitere 12 Monate, soweit die Vereinbarung nicht bis zum 30.06.2024 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich oder per Fax gekündigt wird. Ohne Kündigung endet die Vereinbarung spätestens nach 48 Monaten zum 31.12.2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.

Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Termine für die Ortsbesichtigungen sind direkt mit den Ansprechpartnern der Auftraggeberin vor Ort abzustimmen. Namen, Kontaktdaten und Erreichbarkeiten der Ansprechpartner sind der Standortübersicht in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ortsbesichtigungen sind in der 1. und 2. Oktoberwoche möglich.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Land Berlin

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer hat verschließbare Sicherheitsbehälter zur Aufnahme von datenschutzrelevanten Materialien (Papier und Pappe, Ordnungsmittel (z. B. EDV-Ausdrucke, Bankbelege, Archivgut, Aktenmaterial, Aktenordner aus Hartpappe einschließlich Inhalt und Metallmechanik), Datenträger, Kunststoffe (z. B. Magnet- und Videobänder, Karbonbänder, Magnetbänder, Disketten, CD, DVD, Plastikkarten im Scheckkartenformat, beschriftete Folien etc.)) an verschiedenen Standorten der Auftraggeberin bereitzustellen. Die Sicherheitsbehälter sind abzuholen, zu entleeren und die datenschutzrelevanten Materialien unverzüglich gemäß DIN 66399, Sicherheitsstufe 4 zu vernichten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit verlängert sich automatisch längstens einmal um weitere 12 Monate, soweit die Vereinbarung nicht bis zum 30.06.2024 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich oder per Fax gekündigt wird. Ohne Kündigung endet die Vereinbarung spätestens nach 48 Monaten zum 31.12.2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.

Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Termine für die Ortsbesichtigungen sind direkt mit den Ansprechpartnern der Auftraggeberin vor Ort abzustimmen. Namen, Kontaktdaten und Erreichbarkeiten der Ansprechpartner sind der Standortübersicht in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ortsbesichtigungen sind in der 1. und 2. Oktoberwoche möglich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:

Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

(a) Hinweis Bietergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.

(b) Hinweis Eignungsleihe:

Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .

(c) Hinweis Nachunternehmer:

Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Je Los mind. zwei Referenzprojekte zu Leistungen, die innerhalb der letzten vier Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.

Inhaltlich vergleichbar sind Aufträge, wenn sie mindestens folgende Anzahl an Standorten und ausgewiesenes Entsorgungsvolumen pro Jahr umfassen und die Entsorgung nach DIN 32757, Sicherheitsstufe 4 oder DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 vorgenommen wurde.

LOS 1: 20 Standorte = 400.000 Liter/Jahr

LOS 2: 20 Standorte = 400.000 Liter/Jahr

LOS 3: 15 Standorte = 400.000 Liter/Jahr

Für jede Referenz ist ein gesonderter Erhebungsbogen auszufüllen. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung des Auftrags sowie Angaben zu Ansprechpartnern in den Referenzprojekten (inkl. Telefonnummer) vorzunehmen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsausführung erforderlichen Versicherungen abzuschließen, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten, die Prämien zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen und die Versicherungspolicen mit den Versicherungsbedingungen auf Anfrage der Auftraggeberin zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

2. Der Nachweis für die genannten Versicherungen ist nach Zuschlagserteilung spätestens mit Beginn der Leistungen (Bereitstellung der Container) der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente beizubringen.

3. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass Haftpflichtversicherungen mit mindestens folgenden Deckungssummen bestehen:

- Sachschäden: 3 Mio. EUR je Fall/ 6 Mio. EUR jährl.

- Personenschäden: 3 Mio. EUR je Fall/ 6 Mio. EUR jährl.

- Vermögensschäden inkl. Datenschutz gemäß § 13 der Datenschutzbestimmungen: hinreichend im Sinne des Art. 82 EU-DSGVO

2) Erklärung des Auftragnehmers zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)

(b) Hinweis Eignungsleihe:

Im Fall der Eignungsleihe ist die folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:

- Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes

(c) Hinweis Nachunternehmer:

Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, folgende Unterlageneinzureichen:

- Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes

(3) Datenschutzbestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis F

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/10/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/10/2021
Ortszeit: 09:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKREF2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2021

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Ketzin/Havel
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Kloster Lehnin
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Leegebruch
Letschin
Liebenwalde
Lindow
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Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
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Müncheberg
Nauen
Neuhardenberg
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Passow
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
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